Benchmark-Indikatoren:
Bei adhoc Nachrichten handelt es sich um Pflichtmitteilungen börsennotierter Unternehmen, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nach Anlass und Inhalt der Nachrichten können diese Einfluss auf die Kursentwicklung haben. Der Newsfeed umfasst eine Vielzahl an Investor-Relations relevanten Themengebieten und empfiehlt sich eine wichtige Informationsquelle vor einer Investmententscheidung.
DE000A3E5ED2
Do., 26.09.2024
Veganz Group AG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, BEKANNTMACHUNG, VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA BZW. EINE [ … ]
Mi., 17.04.2024
Veganz Group AG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, BEKANNTMACHUNG, VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA BZW. EINE [ … ]
Mo., 13.11.2023
Veganz Group AG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, BEKANNTMACHUNG, VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA BZW. EINE [ … ]
Mi., 25.10.2023
Veganz Group AG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, BEKANNTMACHUNG, VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA BZW. EINE [ … ]
Do., 07.09.2023
Veganz Group AG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, BEKANNTMACHUNG, VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA BZW. EINE [ … ]
Mo., 19.09.2022
Veganz Group AG
Konjunktureintrübung veranlasst Veganz zu Anpassung der Jahresprognose 2022 und einem Maßnahmenpaket
(Berlin, 19. September 2022) Die weltweiten Lieferkettenengpässe sowie die durch Energiepreiserhöhungen und allgemeinen Inflationsdruck beeinträchtigte Konsumentenstimmung im Lebensmitteleinzelhandel wirken sich weiterhin negativ auf das Geschäft de [ … ]
Mo., 19.09.2022
Veganz Group AG
Konjunktureintrübung veranlasst Veganz zu Anpassung der Jahresprognose 2022 und einem Maßnahmenpaket
(Berlin, 19. September 2022) Die weltweiten Lieferkettenengpässe sowie die durch Energiepreiserhöhungen und allgemeinen Inflationsdruck beeinträchtigte Konsumentenstimmung im Lebensmitteleinzelhandel wirken sich weiterhin negativ auf das Geschäft de [ … ]
Mo., 23.05.2022
Veganz Group AG
Veganz startet verhalten ins Geschäftsjahr 2022 und veröffentlicht Jahresprognose
(Berlin, 23. Mai 2022) Nach vorläufigen Berechnungen ist die Veganz Group AG (veganz.de) verhalten ins Geschäftsjahr 2022 gestartet: Im Vergleich zu dem außergewöhnlich starken Vorjahresquartal mit einem umfangreichen Aktionsgeschäfts im Discountbereich und einer brei [ … ]
Do., 24.02.2022
Veganz Group AG
Spätere Fördermittelzahlung für neue Produktionsstätte führt zu Ergebnisverschiebung bei der Veganz Group AG
(Berlin, 24. Februar 2022) Nach vorläufigen Berechnungen wird die Veganz Group AG (veganz.de) die im Oktober 2021 veröffentlichte Jahresprognose der Kennzahlen EBITDA und Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen aufgrund d [ … ]
Mi., 03.11.2021
Veganz Group AG
NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER NACH DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER DIE VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE. ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE D [ … ]