DOUGLAS Group legt Preisspanne für Börsengang fest
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Erster Handelstag für 21. März an Frankfurter Wertpapierbörse geplant DOUGLAS Group legt Preisspanne für Börsengang fest
Düsseldorf, 11. März 2024 – Die DOUGLAS Group, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty[1], hat gemeinsam mit dem Eigentümer Kirk Beauty International S.A., einer Gesellschaft mehrheitlich im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners beraten werden und der Familie Kreke, die Preisspanne für die Aktien auf 26,00 bis 30,00 Euro je Aktie festgelegt. Die Preisspanne würde einer Marktkapitalisierung von 2,8 bis 3,1 Milliarden Euro entsprechen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute den Prospekt für das öffentliche Angebot in Deutschland und die Börsennotierung der DOUGLAS Group gebilligt. Das Angebot umfasst insgesamt bis zu rund 34,6 Millionen Aktien und enthält zwei Bestandteile:
Der erwartete Streubesitz würde – abhängig von der endgültigen Anzahl der platzierten Primäraktien und Sekundäraktien sowie dem endgültigen Angebotspreis – zwischen 29,3% und 31,8% liegen (vor etwaigen stabilisierenden Maßnahmen). Der erste Handelstag ist voraussichtlich am 21. März 2024. Sander van der Laan, CEO der DOUGLAS Group, sagte: „Zum Frühlingsbeginn im vergangenen Jahr haben wir unsere neue Strategie ‚Let it Bloom‘ vorgestellt – exakt ein Jahr später planen wir nun den Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse. Dies zeigt, dass das Team DOUGLAS weiterhin großartige Fortschritte erzielt hat und engagiert an der erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens arbeitet. Die DOUGLAS Group ist mit einem sehr starken Geschäftsmodell und einer erfolgreichen Wachstumsstrategie in einem attraktiven Markt hervorragend positioniert. Der mit dem Börsengang verbundene Schuldenabbau wird unsere finanzielle Flexibilität erhöhen und damit unsere künftige Entwicklung maßgeblich unterstützen.“ Das Unternehmen strebt einen Emissionserlös von rund 850 Millionen Euro aus dem Verkauf der Primäraktien an. Mit einer zusätzlichen Eigenkapitalzuführung des Altaktionärs von 300 Millionen Euro in die Kapitalrücklage werden somit Eigenkapitalzuflüsse von insgesamt etwa 1,15 Milliarden Euro erwartet. Sie werden zusammen mit verfügbaren Barmitteln und dem Bruttozufluss von rund 1,3 Milliarden Euro aus dem neuen 1,6-Milliarden-Euro-Kreditvertrag der DOUGLAS Group (inklusive einer ungezogenen revolvierende Kreditlinie von 0,3 Milliarden Euro) für die vollständige Ablösung (Refinanzierung) der bestehenden Finanzverbindlichkeiten verwendet, um die Verschuldung in der Bilanz weiter abzubauen. Damit wird das zukünftige Wachstum des Unternehmens unterstützt. Der Angebotszeitraum beginnt am 12. März 2024 und endet voraussichtlich am 19. März 2024. Die endgültige Anzahl der zu veräußernden Aktien wird auf Basis des Orderbuchs voraussichtlich am oder um den 19. März festgelegt. Im Rahmen von Management-Equity-Programmen haben sich die Vorstandsmitglieder sowie aktuelle und ehemalige Führungskräfte der DOUGLAS Group indirekt an der Gesellschaft beteiligt. Die MEPs werden nach der Börsennotierung der Aktien abgewickelt, sodass die indirekten Anteile der Teilnehmer in Aktien der DOUGLAS AG umgewandelt werden. Damit die Teilnehmer mögliche zukünftige Steuerverpflichtungen aus der Abwicklung der MEPs abdecken können, werden im Rahmen des Börsengangs bis zu rund 1,9 Millionen Aktien als Zweitplatzierung verkauft. Mit ihren Investments unterstreichen die Vorstandsmitglieder und Manager ihr starkes Bekenntnis zum Unternehmen. Sie unterliegen künftig Beschränkungen bei der Weiterveräußerung ihrer Aktien und haben einer gestaffelten Sperrfrist von bis zu zwei Jahren nach dem Börsengang zugestimmt. Zudem haben die DOUGLAS Group und die indirekten Altaktionäre CVC Capital Partners sowie die Familie Kreke (beide durch die Abgebende Aktionärin) eine übliche Sperrfrist („Lock-up“) von 180 Kalendertagen ab dem ersten Handelstag vereinbart. Nach Abschluss des Börsengangs und der Abwicklung der MEPs werden voraussichtlich zwischen 29,3% und 31,8% des Aktienkapitals der Gesellschaft von neuen Aktionären gehalten, die am Börsengang teilnehmen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke werden ihre indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt zwischen 54,4% und 55,5% und die Familie Kreke zwischen 10,2% und 10,4% des Aktienkapitals der Gesellschaft hält. Die Vorstandsmitglieder werden zwischen 2,5% und 3,4% des Aktienkapitals der Gesellschaft halten. Citigroup und Goldman Sachs agieren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion als Joint Process Banks, Joint Global Coordinators und Joint Bookrunner. Die Deutsche Bank, UBS und UniCredit wurden als zusätzliche Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners mandatiert. BNP Paribas, CVC Capital Markets und Jefferies wurden ebenfalls zu Joint Bookrunners ernannt. Intesa Sanpaolo, LBBW und RBI werden als zusätzliche Co-Lead Manager fungieren. Im Zuge des geplanten Börsengangs werden ab dem ersten Handelstag zwei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat der DOUGLAS AG berufen. Mit Pamela Knapp und Georgia Garinois-Melenikiotou gewinnt die DOUGLAS Group zwei herausragende Persönlichkeiten: Pamela Knapp ist Expertin auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftswissenschaften und seit 2020 Kommissarin in der Monopolkommission. Sie bringt Erfahrung aus mehreren Mandaten bei namhaften Unternehmen mit; zu ihren bisherigen beruflichen Stationen zählen leitende Funktionen bei der Siemens AG und die CFO-Position beim Marktforschungsunternehmen GfK SE. Georgia Garinois-Melenikiotou hatte Führungspositionen in den Bereichen Konsumgüter und Beauty inne. Sie ist als Non-Executive Board Member für verschiedene internationale Unternehmen und Organisationen wie die MIT Sloan School of Management tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der FMCG- und Beauty-Branche, nachdem sie zuvor in leitenden Positionen für Johnson & Johnson und Estée Lauder tätig war. Weitere Informationen zum Börsengang sind im IR-Bereich der DOUGLAS Group Website verfügbar.
Über die DOUGLAS Group Die DOUGLAS Group ist mit ihren Marken DOUGLAS, NOCIBÉ, Parfumdreams und Niche Beauty der führende Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in Europa. Die DOUGLAS Group inspiriert ihre Kund*innen, ihre eigene Art von Schönheit zu leben, indem sie ein einzigartiges Sortiment online und in rund 1.850 Geschäften anbietet. Die DOUGLAS Group ist der Partner der Wahl für Brands und bietet ein ausgewähltes Sortiment exklusiver Marken sowie eigener Unternehmensmarken. Das Sortiment umfasst Düfte, Make-up, Hautpflege, Haarpflege, Accessoires sowie Beauty-Dienstleistungen. Die Stärkung der erfolgreichen Omnichannel-Positionierung und die konsequente Weiterentwicklung des Kund*innenerlebnisses stehen im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie ‚Let it Bloom – DOUGLAS 2026‘. Das erfolgreiche Geschäftsmodell stützt sich auf das Omnichannel-Angebot, die führenden Marken und die Datenkompetenz der DOUGLAS Group. Im Geschäftsjahr 2022/23 erwirtschaftete die DOUGLAS Group einen Umsatz von 4,1 Milliarden Euro und beschäftigte europaweit rund 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für weitere Informationen besuchen Sie die DOUGLAS Group Website. Pressekontakt DOUGLAS Group Peter Wübben Investor Relations Kontakt DOUGLAS Group Stefanie Steiner
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Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Wertpapiere der DOUGLAS AG zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der DOUGLAS AG oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, umfassen.
Darüber hinaus können bestimmte Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der DOUGLAS AG erwerben, halten oder veräußern können. Die Banken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.
Weder die Banken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen, ausdrücklich oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf die DOUGLAS AG, ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur Verfügung Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager, Goldman Sachs Bank Europe SE, oder einer seiner Beauftragten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien der DOUGLAS AG den Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, voraussichtlich am 21. März 2024, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der „Stabilisierungszeitraum“). Stabilisierungstransaktionen können zu einem höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, solche Transaktionen abzuschließen, und solche Transaktionen können an jedem Aktienmarkt, Freiverkehrsmarkt, jeder Börse oder anderweitig getätigt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für den Stabilisierungsmanager oder einen seiner Beauftragten, stabilisierende Transaktionen durchzuführen, und es gibt keine Zusicherung, dass stabilisierende Transaktionen durchgeführt werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden Handelsplätzen durchgeführt werden: Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Chi-X Exchange, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF. Derartige Stabilisierungsmaßnahmen können, falls sie eingeleitet werden, jederzeit ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. In keinem Fall werden Maßnahmen ergriffen, um den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG oberhalb des Angebotspreises zu stabilisieren. Soweit nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschrieben, beabsichtigen weder der Stabilisierungsmanager noch einer seiner Beauftragten, das Ausmaß etwaiger durchgeführter Stabilisierungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Angebot offenzulegen.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.
Hinsichtlich der Aktien wurde – ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachugnsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglichen vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder Aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung der Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.
Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien der DOUGLAS AG zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der DOUGLAS AG in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen. [1] Basierend auf der Position der DOUGLAS Group in seinen fünf größten Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Polen zusammengenommen. Quelle: Analyse OC&C (2024)
11.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Douglas GmbH |
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Deutschland | |
ISIN: | XS2326497802 |
WKN: | A3H3J7 |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Dublin |
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1856055 11.03.2024 CET/CEST