SdK ruft Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zur Interessensbündelung auf
Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK ruft Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zur Interessensbündelung auf Die Schlote Holding GmbH („Schlote“) ist Emittentin der Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256 / WKN: A2YN25) mit einem Nominalwert von 25 Mio. Euro und einem Zinssatz von 6,75%. Die Gesellschaft hat die Inhaber der Anleihe am 25. Januar 2024 zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 9. Februar 2024 bis einschließlich 11. Februar 2024 aufgerufen. Nach Einschätzung der Gesellschaft ist die Automotive Industrie insgesamt noch immer beeinflusst von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges, welche zu gestörten Lieferketten und gestiegenen Energiepreisen geführt haben. Dies führte auch in 2023 zu weiteren Abrufrückgängen der Kunden der Schlote-Gruppe. Diese Abrufrückgänge waren größer, als sie von Kunden der Schlote-Gruppe und damit auch von der Schlote-Gruppe selbst erwartet worden waren und es ist aus Sicht der Schlote-Gruppe aktuell noch keine Trend-Umkehr zu erkennen. Die Schlote-Gruppe geht mittlerweile von einer mehrjährigen Seitwärtsbewegung auf niedrigem Niveau aus, denn der aus Sicht der Schlote-Gruppe politisch zwar gewollte, aber von den Konsumenten derzeitig nicht gelebte Trend zur E-Mobilität verharrt auf ungeplant niedrigem Niveau. Die Schlote-Gruppe kann daher die Anleihe nicht wie geplant im November 2024 zurückzahlen, und bittet vor diesem Hintergrund die Anleiheinhaber um Zugeständnisse, um eine gerichtliche Restrukturierungslösung vermeiden zu können. Die Anleiheinhaber sollen daher einem Verzicht auf Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 50 % des Nennwertes zustimmen. Ferner soll die Laufzeit der Anleihe um 9 Jahre bis zum 21. November 2033 verlängert werden. Die Anleiheinhaber sollen darüber hinaus zustimmen, dass die Zinsen nicht mehr jährlich gezahlt werden, sondern erst zum Rückzahlungstermin fällig werden. Zudem soll Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, der auch Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist, zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber bestellt werden. Aus Sicht der SdK ist das aktuell vorgeschlagene Restrukturierungskonzept nicht zustimmungsfähig. Denn ein Verzicht auf vollständige Rückzahlung müsste aus Sicht der SdK mit einem Beitrag der Eigentümer und einer Besserungskomponente einhergehen, so dass die Bonität der Gesellschaft gestärkt und im Falle einer gelungenen Sanierung die Anleiheinhaber die Möglichkeit erhalten, das eingesetzte Kapital inkl. angemessener Verzinsung zurückzuerhalten. Ferner bedarf es zur Zustimmung der Anleiheinhaber vorab eines Sanierungsgutachten, um die Erfolgsaussichten einer Restrukturierung bewerten zu können. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Die SdK wird für die Abstimmung ohne Versammlung sowie eventuell erforderlichere weitere Anleihegläubigerversammlungen eine kostenlose Stimmrechtsvertretung anbieten. Ebenso können sich betroffene Anleger unter www.sdk.org/schlote für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 26.01.2024
Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Dr. Marc Liebscher Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. |