Unternehmen auf Beobachtungsliste setzen
ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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11 Januar 2024 09:53AM
Tarifanwendung gilt für rund 80 Prozent aller Beschäftigen im Freistaat
Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Tarifanwendung gilt für rund 80 Prozent aller Beschäftigen im Freistaat
Brossardt: „Keine Erosion der Tarifbindung in Bayern“ (München, 11.01.2024). Für 78 Prozent der Beschäftigten in Bayern gelten direkt oder indirekt tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen. Das hat eine Auswertung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. von Daten des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie (INIFES) und des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ergeben. Im Einzelnen galt im Jahr 2022 für 43 Prozent der Beschäftigten ein Flächentarifvertrag. Neun Prozent der Beschäftigten unterlagen einem Haustarifvertrag. Außerdem orientierten sich die Arbeitsbedingungen von weiteren 25 Prozent der Beschäftigten an den Regelungen des Flächentarifvertrags. „Im Vergleich zu 2021 hat die direkte Tarifbindung um zwei Prozentpunkte zugenommen. Fakt ist, dass die Flächentarifverträge in den allermeisten Branchen nach wie vor die Leitbedingungen stellen. Eine Erosion der Tarifbindung ist in Bayern nicht festzustellen“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Wir stehen zur Tarifautonomie und zur Tarifbindung und brauchen zum Erhalt der Attraktivität einfache und flexible Tarifverträge“, findet Brossardt und ergänzt: „Im Tarifbereich ist es notwendig, mit Öffnungsklauseln und dauerhaften variablen Elementen den Flächentarifvertrag für Firmen mit differenzierten Belangen attraktiver zu machen. Tarifverträge sollten Mindeststandards abbilden und einen Rahmen schaffen, aber nicht jedes Detail regeln.“ In diesem Zusammenhang kritisiert die vbw Gewerkschaftsprojekte wie die 32-Stunden-Woche oder Tariftreueregelungen. „Damit erreichen wir keine Ausweitung der Tarifbindung, sondern vielmehr das Gegenteil. Erfreulicherweise ist in der Stahlindustrie die Absenkung der tariflichen Arbeitszeit bei Lohnausgleich vom Tisch. Nun hoffen wir, dass der Arbeitsminister das Vorhaben der Tariftreuereglungen fallen lässt. Denn eine Ausweitung der Tarifbindung erreichen wir so nicht, es wird lediglich der Tarifzwang erhöht. Das ist kontraproduktiv“, findet Brossardt. Die vbw wirbt für moderne Öffnungs- und Differenzierungsregelungen. Abschließend weist die vbw darauf hin, dass Tarifbindung trotz allem kein Selbstzweck ist. „Wenn Unternehmen außerhalb des Flächentarifvertrags größere Erfolgschancen sehen, dann muss diese Freiheit erhalten bleiben. Daher stehen wir entschlossen zur grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit. Flächentarifverträge sind wichtig als `Richtschnur´ für passende Arbeitsbedingungen. Auch tarifungebundene Arbeitgeber gewährten attraktive Leistungen in Anlehnung an den Flächentarif“, so Brossardt. Kontakt: Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de
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