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Springer Nature AG & Co. KGaA
ISIN: DE000SPG1003
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Springer Nature AG & Co. KGaA · ISIN: DE000SPG1003 · Newswire (Unternehmen)
Land: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1992847
23 September 2024 08:30AM

Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang fest


EQS-News: Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang
Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang fest

23.09.2024 / 08:30 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG

Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang fest
  • Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA sollen innerhalb einer Preisspanne von 21,00 Euro bis 23,50 Euro je Aktie angeboten werden
  • Preisspanne entspricht einer Marktkapitalisierung zwischen 4,2 Milliarden Euro und 4,7 Milliarden Euro
  • Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 24. September 2024 und endet voraussichtlich am 1. Oktober 2024; erster Handelstag für den 4. Oktober 2024 geplant
  • Geplantes Angebot strebt einen Bruttoerlös von 200 Millionen Euro aus der Kapitalerhöhung zum weiteren Abbau der Finanzverschuldung des Unternehmens und eine Platzierung von bis zu 17.857.144 Aktien von BC Partners einschließlich potenzieller Greenshoe-Option an
  • Erwarteter Streubesitz von 11,7 %, sollte Greenshoe-Option nicht ausgeübt werden, bis zu 13,5 % bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option, basierend auf dem Mittelwert der Preisspanne
  • Angebot und Notierung vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung

Berlin, 23. September 2024

Die Springer Nature AG & Co. KGaA (die "Gesellschaft"), hat heute beschlossen den Börsengang („IPO“) und eine geplante Notierung der Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zu verfolgen. Die Gesellschaft, ein global führender Verlag für Forschung, Gesundheit und Bildung, beabsichtigt heute den Wertpapierprospekt mit den Bedingungen für den geplanten IPO zu veröffentlichen. Die Eigentümer der Gesellschaft sind von der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (HPG) kontrollierte Unternehmen und von BC Partners beratene Fonds.

Der IPO steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen für den 23. September 2024 erwarteter Veröffentlichung. Vorbehaltlich der Billigung würde der Wertpapierprospekt auf der IPO-Website von Springer Nature veröffentlicht werden: https://ir.springernature.com/de.

Das Angebot soll neu ausgegebene Aktien aus einer Kapitalerhöhung mit einem angestrebten Bruttoerlös von 200 Millionen Euro sowie bestehende Aktien aus dem Besitz von BC Partners (der „Veräußernde Aktionär“) umfassen. Es soll ein öffentliches Angebot an Privatinvestoren (natürliche Personen) und institutionelle Investoren in Deutschland sowie Privatplatzierungen in bestimmten anderen Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands umfassen. Die Preisspanne für die Aktien wurde auf 21,00 Euro bis 23,50 Euro je Aktie festgelegt. Der erste Handelstag der Aktien von Springer Nature ist voraussichtlich der 4. Oktober 2024.

Frank Vrancken Peeters, CEO von Springer Nature, sagte: „Springer Nature hat sowohl operativ als auch finanziell konstant starke Ergebnisse erzielt. Das bisherige Interesse der Investoren sehen wir als starkes Vertrauensvotum in den Wert, den wir für die wissenschaftliche Gemeinschaft schaffen, in unser robustes Geschäftsmodell und in unser nachhaltiges Wachstum.“

Vorbehaltlich der endgültigen Preisfestsetzung und unter der Annahme, dass die entsprechende Anzahl neuer Aktien ausgegeben wird, die erforderlich ist, um den angestrebten Bruttoerlös von 200 Millionen Euro zu erzielen, sollen zwischen 8.510.639 und 9.523.810 neue Aktien (die „Neuen Aktien“) im Rahmen des Angebots platziert werden.
Darüber hinaus plant der Veräußernde Aktionär 14.285.716 bestehende Aktien (die „Sekundären Aktien“) anzubieten, die auf bis zu 17.857.144 Aktien aus dem Bestand des Veräußernden Aktionärs im Zusammenhang mit einer möglichen Mehrzuteilung (die „Mehrzuteilungsaktien“)[1] erhöht werden können. Der Veräußernde Aktionär hat dem Stabilisierungsmanager die Option eingeräumt, für Rechnung der Konsortialbanken eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft zum Angebotspreis abzüglich der vereinbarten Provisionen zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die „Greenshoe-Option“). Die Preisspanne entspricht einer Marktkapitalisierung von insgesamt zwischen 4,2 Milliarden Euro und 4,7 Milliarden Euro. Abhängig vom Gesamtvolumen des Angebots könnte der erwartete Streubesitz[2] in einer Spanne von 11,7 % (ohne Ausübung der Greenshoe-Option) bis 13,5 % (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option) liegen.

Springer Nature beabsichtigt, den Bruttoerlös aus dem geplanten Verkauf der Neuen Aktien in Höhe von 200 Millionen Euro zum weiteren Abbau der Finanzverschuldung des Unternehmens und zur Optimierung der Finanzierungsstruktur zu verwenden. Infolgedessen könnte der Verschuldungsgrad nach dem Angebot auf etwa 2,4x reduziert werden (gegenüber 2,7x zum Ende des ersten Halbjahres 2024[3]).

Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin und Veröffentlichung des Wertpapierprospekts, beginnt der Angebotszeitraum voraussichtlich am 24. September 2024 und endet voraussichtlich am 1. Oktober 2024. Angebote könnten am letzten Tag des Angebotszeitraums bis 12:00 Uhr MESZ von Privatanlegern (natürliche Personen) und bis 14:00 Uhr MESZ von institutionellen Anlegern eingereicht werden. Der endgültige Angebotspreis und die endgültige Anzahl der zu veräußernden Aktien wird voraussichtlich am 1. Oktober 2024 auf Basis des im Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs festgelegt.

Springer Nature hat einer Sperrfrist („Lock-up“) von 180 Kalendertagen und das Management einer Sperrfrist von 12 Monaten zugestimmt, während BC Partners und HPG in eine Sperrfrist von 6 Monaten ab dem ersten Handelstag eingewilligt haben, in allen Fällen ab dem Datum der ersten Notierung der Aktien der Gesellschaft, vorbehaltlich gewisser Ausnahmen. Darüber hinaus hat HPG gegenüber BC Partners eine gestaffelte Sperrfrist von 24 Monaten[4] ab dem Datum der Erstnotierung der Aktien der Gesellschaft vereinbart.

Wie kürzlich bekannt gegeben plant Springer Nature, basierend auf seinem robusten Cashflow für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von 25 Millionen Euro zu zahlen. Anschließend beabsichtigt Springer Nature eine Dividendenpolitik mit einer jährlichen Ausschüttung von etwa 50 % des bereinigten Nettoergebnisses[5] an seine Aktionäre.

Deutsche Bank, J.P. Morgan und Morgan Stanley fungieren als Joint Global Coordinators. BNP PARIBAS, COMMERZBANK in Zusammenarbeit mit ODDO BHF, Goldman Sachs Bank Europe SE und UniCredit wurden als Joint Bookrunners sowie Crédit Agricole CIB und ING als Co-Bookrunners mandatiert.
 

Über Springer Nature
Springer Nature öffnet Türen zu Entdeckungen für Wissenschaftlicher, Lehrende, Mediziner und andere Experten. Jeden Tag erreichen unsere Druckerzeugnisse, Bücher, Zeitschriften, Plattformen und Technologielösungen Millionen Menschen weltweit. Seit über 180 Jahren sind unsere Marken und Druckerzeugnisse eine vertrauenswürdige Wissensquelle für diese Gemeinschaften, und heute sehen wir es mehr denn je als unsere Verantwortung an, dafür zu Sorge zu tragen, dass grundlegendes Wissen von unseren Gemeinschaften gefunden, überprüft, verstanden und genutzt werden kann, um ihnen zu ermöglichen, ihre Ergebnisse zu verbessern, Fortschritte zu erzielen und den zukünftigen Generationen zu nutzen.
Zu Springer Nature gehören renommierte Marken wie Springer, Nature Portfolio, BMC, Palgrave Macmillan und Scientific American. Weitere Informationen auf springernature.com/de/group und unter @SpringerNature.
 
Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA (der „Gesellschaft“, und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften „Springer Nature“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, welcher im Anschluss seine Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zusammen mit der entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung kostenlos auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden wird. Eine Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wäre nicht als Befürwortung der Aktien der Gesellschaft zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot in Deutschland würde ausschließlich mittels und auf der Grundlage des veröffentlichten Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge desselben) erfolgen.
Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien (die „Aktien“) der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Informationen in dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Gerichtsbarkeit ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der Gesellschaft dar. Alle Aktien der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) befreit. Es wird kein öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten Staaten geben. Die Aktien der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Aktien dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan geben.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind.
Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die „Verordnung“) fällt, (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen, oder (iii) Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst werden kann, übermittelt wird (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an Relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, als Handlungs- oder Vertrauensgrundlage verwendet werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.
Ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen, die enthalten sind, wurde gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachugnsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglichen vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das geplante Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, eine eigene Bewertung seines Zielmarktes in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot der Aktien der Gesellschaft würde J.P. Morgan SE für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 4. Oktober 2024), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"), oder früher, wenn das Ende des Stabilisierungszeitraums auf ein Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt. Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und jede Stabilisierungsmaßnahme, falls begonnen, kann jederzeit eingestellt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass stabilisierende Maßnahmen ergriffen werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Tradegate Exchange, Chi-X Exchange, Börse Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX Exchange durchgeführt werden.
Niemand der Gesellschaft, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Morgan Stanley Europe SE, J.P. Morgan SE, BNP PARIBAS, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Goldman Sachs Bank Europe SE, UniCredit Bank GmbH, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank und ING Bank N.V. (zusammen die “Banken”, und zusammen mit der Gesellschaft, die “Personen”), oder einer der jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden Gesellschafter, Angestellten, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Gesellschafter oder Berater dieser Personen (die „Repräsentanten“) darf Sie über Änderungen informieren noch ist er verpflichtet, die Bekanntmachung zu aktualisieren oder aktuell zu halten oder dem Empfänger dieser Bekanntmachung Zugang zu zusätzlichen Informationen zu verschaffen, die sich im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ergeben können, mit Ausnahme der Offenlegungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind. Diese Mitteilung stellt keine Anlage-, Rechts-, Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steuer- oder sonstige Beratung dar. Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu machen, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr übereinstimmen, und wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder im Namen der Gesellschaft oder einer Bank autorisiert wurden.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe „planen“, „zielt darauf ab“, „strebt an“, „setzt fort“, „glaubt“, „schätzt“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Sie erscheinen an verschiedenen Stellen in diesem Dokument und beinhalten Aussagen über die Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen von Springer Nature, unter anderem in Bezug auf seine Aussichten, sein Wachstum, seine Strategien und die Branche, in der Springer Nature tätig ist. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Sie werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen und Ereignisse sind und dass die Entwicklung der Aussichten, des Wachstums, der Strategien von Springer Nature und der Branche, in der Springer Nature tätig ist, sowie die tatsächlichen Ereignisse erheblich von den in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Selbst wenn die Entwicklung der Aussichten, des Wachstums, der Strategien und der Branche, in der Springer Nature tätig ist, sowie künftige Ereignisse mit den in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, sind diese Entwicklungen nicht unbedingt ein Hinweis auf die Ergebnisse, die Liquidität oder die Finanzlage von Springer Nature oder auf Ergebnisse oder Entwicklungen in späteren Zeiträumen, die nicht von diesem Dokument abgedeckt werden. Nichts, was in diesem Dokument enthalten ist, stellt eine Zusicherung hinsichtlich der Finanzlage der Gesellschaft und/oder von Springer Nature dar oder sollte als solches behandelt werden. Die Gesellschaft, die Banken und ihre jeweiligen Repräsentanten lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.
Die Banken handeln im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot der Aktien der Gesellschaft (das „Angebot“) ausschließlich für die Gesellschaft und BC Partners (der „Veräußernde Aktionär“) und niemanden sonst. Sie werden keine anderen Personen in Bezug auf das geplante Angebot als ihre Kunden betrachten und werden gegenüber niemandem außer der Gesellschaft und dem Veräußernden Aktionär verantwortlich sein für die Gewährung des Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Beratung in Bezug auf das geplante Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot können die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Wertpapiere der Gesellschaft zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot oder anderweitig behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das geplante Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, umfassen. Darüber hinaus können bestimmte Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern können. Die Banken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.
Weder die Banken noch ihre jeweiligen Repräsentanten übernehmen, ausdrücklich oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur Verfügung Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.
Der Zeitpunkt der erwarteten Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Aktien, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des geplanten Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des geplanten Angebots für die betreffende Person beraten lassen.

 
 
 
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tel +49 151 1563 7515 | cornelius.rahn@springernature.com

 

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Jacobs, Harsh Jegadeesan, Carolyn Honour
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[1] Bis zu 3.571.428 bestehende Inhaberaktien aus dem Bestand des Veräußernden Aktionärs zur Deckung möglicher Mehrzuteilungen (die „Mehrzuteilung“), die dem Stabilisierungsmanager (der „Stabilisierungsmanager“), der für Rechnung der Konsortialbanken handelt, in Form eines Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt würden.

[2]Basierend auf dem Mittelwert der Preisspanne.

[3] Definiert als Quotient aus Nettofinanzverschuldung und bereinigte EBITDA für die zwölf Monate bis zum 30. Juni 2024.

[4] 100 % der HPG-Aktien sind für 6 Monate, 95 % für 12 Monate und 90 % für 24 Monate ab dem Notierungsdatum gesperrt.

[5] Definiert als Periodenergebnis vor Gewinnen/Verlusten aus dem Erwerb/der Veräußerung von Unternehmen/Investitionen, Abschreibungen und Wertminderungen auf akquisitionsbedingte Vermögenswerte (nach Steuern) und außerordentlichen Posten.



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