Schlote Holding GmbH einigt sich mit der SdK grundsätzlich auf Änderungen der Anleihebedingungen der Anleihe 2019/2024; 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 in Harsum geplant
EQS-Ad-hoc: Schlote Holding GmbH / Schlagwort(e): Anleihe Schlote Holding GmbH einigt sich mit der SdK grundsätzlich auf Änderungen der Anleihebedingungen der Anleihe 2019/2024; 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 in Harsum geplant Die SdK wird zu den Beschlussvorschlägen der Emittentin für die 2. Gläubigerversammlung, die zunächst denen der Abstimmung ohne Versammlung vom Februar 2024 entsprechen werden, Gegenanträge einreichen, welche mit Schlote abgestimmt sein werden. Hiernach soll die Herabsetzung des hälftigen Gesamtnennbetrags um 12,5 Mio. Euro (Verzichtsbetrag) nunmehr im Wege eines auflösend bedingten Forderungsverzichts vorgeschlagen werden. Zudem wird die Emittentin jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro leisten. Darüber hinaus soll die Laufzeit der Anleihe nunmehr bis 2029 verlängert und der reduzierte Nennbetrag wie bisher verzinst werden. Lediglich für die am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen soll eine Stundung bis zum neuen Laufzeitende vorgeschlagen werden. Der Forderungsverzicht der Anleihegläubiger kann u. a. wieder außer Kraft treten, sofern die finanzwirtschaftliche Situation der Emittentin sich bessert und Zahlungen auf den Verzichtsbetrag erfolgen können. Diese Zahlungen sind ebenso an die Liquiditätslage der Emittentin geknüpft wie die vereinbarte Zahlung eines Schlussbonus. Sobald die SdK ihre mit Schlote abgestimmten Gegenanträge einreicht, wird das Unternehmen sie umgehend unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung veröffentlichen und per Pressemitteilung darüber informieren. Darüber hinaus plant die SdK, voraussichtlich am 6. Mai 2024 eine Informationsveranstaltung zu den Gegenanträgen abzuhalten. Für den Aufwand, der den Anleihegläubigern durch die Teilnahme an der 2. Gläubigerversammlung entsteht, erstattet Schlote allen teilnehmenden Anleihegläubigern einen Betrag in Höhe von 0,25 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur 2. Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch 50,00 Euro je Depot. Die Zahlung der Teilnahmevergütung ist abhängig vom Erreichen des für die 2. Gläubigerversammlung erforderlichen Quorums und soll erst mit Vollzug der Beschlüsse erfolgen. Mitteilende Person: Ende der Insiderinformation
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