Mitteilung über einen Aktienrückkauf gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2014/596 (Marktmissbrauchsverordnung)
DGAP-News: SYNLAB AG
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Am 24. März 2022 hat die SYNLAB AG (die "Gesellschaft"), den Beschluss des Vorstands der Gesellschaft, dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft zugestimmt hat (beides 24. März 2022), über den Rückkauf von bis zu 660.566 Aktien der Gesellschaft (das "Aktienrückkaufprogramm 2022") bekannt gegeben. Der Vorstand war durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2021 zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt worden. I. Zweck des Programms II. Dem Programm zugewiesener Höchstbetrag an Geldmitteln Der Kaufpreis pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % überschreiten oder unterschreiten. Bei der Durchführung von Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 dürfen Aktien gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 nicht zu einem Preis erworben werden, der höher ist als der Preis des letzten unabhängigen Handels oder als das höchste aktuelle unabhängige Kaufangebot an dem Handelsplatz, an dem der Erwerb durchgeführt wird. III. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien IV. Zeitraum, für den das Programm genehmigt wurde (Dauer des Programms) V. Weitere Details Das Aktienrückkaufprogramm 2022 wird von der Baader Bank Aktiengesellschaft (die "Bank") durchgeführt. Der Höchstbetrag für den Rückkauf beträgt 16.514.150,00 EUR und 660,566 Aktien. In diesem Rahmen wird die Bank ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt der Aktienkäufe unabhängig von und ohne Einfluss der Gesellschaft treffen. Die Bank hat den Erwerb von Aktien an der Gesellschaft gemäß den vorgenannten Bestimmungen durchzuführen. Die Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 werden entsprechend den Anforderungen von Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und Artikel 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 spätestens am siebten Handelstag nach ihrer Durchführung offengelegt und werden unter anderem auf der Website der Gesellschaft unter https://ag.synlab.com/de/aktienrueckkauf veröffentlicht. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass die Informationen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Datum der Offenlegung öffentlich zugänglich bleiben.
09.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SYNLAB AG |
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Deutschland | |
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E-Mail: | ir@synlab.com |
Internet: | www.synlab.com/ |
ISIN: | DE000A2TSL71 |
WKN: | A2TSL7 |
Indizes: | SDAX |
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