
Heidelberger Beteiligungsholding AG; Bieter: Apeiron Investment Group Limited
EQS-WpÜG: Apeiron Investment Group Limited / Kontrollerlangung DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Heidelberger Beteiligungsholding AG gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: Apeiron Investment Group Ltd. Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta eingetragen im Handelsregister (Malta Business Registry) von Malta unter der Registration Number C 51843.
Zielgesellschaft: Heidelberger Beteiligungsholding AG Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338007
Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG: International Securities Identification Number (ISIN): DE000A254294
Kontrollerwerb: Durch den käuflichen Erwerb von 88.112 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG mit Sitz in Heidelberg (die „Zielgesellschaft“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie hat die Apeiron Investment Group Ltd. (die „Bieterin“) am 16. Juni 2025 die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt Die Bieterin hält unmittelbar 88.112 Stückaktien von insgesamt 274.400 Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von rd. 32,11%.
Weitere Kontrollerwerber: Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft und die Kontrollerlangung durch die Bieterin hat auch Christian Angermayer (der „Weitere Kontrollerwerber“), geschäftsansässig c/o Apeiron Investment Group Ltd., Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta, mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt. Denn der Weitere Kontrollerwerber hält 100% der Stammaktien und Stimmrechte an der Bieterin, so dass die Bieterin als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG gilt. Auf Grund der Mehrheit der Stimmrechte des Weiteren Kontrollerwerbers gilt die Bieterin mittelbar als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG. Dem Weiteren Kontrollerwerber werden daher die Stimmrechte aus den 245.402 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet. Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch der Weitere Kontrollerwerber unmittelbar Aktien der Zielgesellschaft noch werden ihnen weitere Stimmrechte an der Zielgesellschaft gemäß § 30 WpÜG zugerechnet. Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin und im Namen des Weiteren Kontrollerwerbers.
Veröffentlichung der Angebotsunterlage: Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter https://www.apeiron-offer.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Sliema, Malta, den 17.06.2025 Apeiron Investment Group Ltd.
Ende der WpÜG-Mitteilung
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