Fristgerechte Rückzahlung 5,25 %-Anleihe 2019/2024
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FCR Immobilien AG: Fristgerechte Rückzahlung 5,25 %-Anleihe 2019/2024 Pullach im Isartal, 24.04.2024: Die FCR Immobilien AG (“FCR”, ISIN DE000A1YC913) hat mit heutigem Tag den Gesamtbetrag der 5,25 %-Anleihe (WKN: A2TSB1) an das Bankhaus Gebr. Martin AG, vorzeitig überwiesen. Die Ausschüttung erfolgt ab 30.04.2024 seitens der Clearstream Banking AG an die Anleihen-Inhaber. Damit wurde bereits die vierte Anleihe zurückbezahlt und unterstreicht den hervorragenden Track Record der FCR. Die aktuell laufende Anleihe 7,25 % (WKN: A352AX) kann nach wie vor über die Börse gekauft oder die FCR-Website unter https://fcr-immobilien.de/anleihe2023-2028/ gezeichnet werden.
Über die FCR Immobilien AG Die dynamisch wachsende FCR Immobilien AG ist ein auf Einkaufs- und Fachmarktzentren in Deutschland spezialisierter Bestandshalter. Im Fokus stehen Objekte an aussichtsreichen Sekundärstandorten, die durch ihre Lage überdurchschnittliche Renditepotenziale bieten. FCR investiert bei sich bietenden Gelegenheiten auch in die Assetklassen Logistik und Light Industrial. Neben einem günstigen Einkauf beruht die positive Entwicklung der FCR Immobilien AG auf der erfolgreichen Bewirtschaftung der Bestandsimmobilien. Die FCR Immobilien AG zählt zu den innovativsten Immobiliengesellschaften in Deutschland. Basis hierfür ist die inhouse entwickelte Software, die mittels Künstlicher Intelligenz die gesamte Wertschöpfungskette optimiert und Wachstums- und Ertragspotenziale aufzeigt. Diese Kombination aus spezialisiertem Bestandshalter und Innovationsführer im Immobilienbereich zeichnet FCR aus. Derzeit besteht das Portfolio der FCR Immobilien AG aus insgesamt knapp 100 Objekten, die annualisierte Ist-Netto-Miete beläuft sich auf über 33 Mio. Euro. Zu den Mietern gehören bekannte Marken wie EDEKA, Netto, ROSSMANN, REWE und NORMA. Die FCR-Aktie (WKN A1YC91, ISIN DE000A1YC913) notiert im m:access an der Börse München und ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und wird u. a. auf Xetra gehandelt. Diese Mitteilung ist Werbung. Potentielle Investoren in Teilschuldverschreibungen der Anleihe der FCR Immobilien AG werden aufgefordert, sich über Beschränkungen zum Erwerb zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2023/2028 der FCR Immobilien AG darf ausschließlich auf Basis des von der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF) am 27.10.2023 gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen, der unter https://fcr-immobilien.de/anleihe2023-2028/ veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, zu kennen.
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24.04.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
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