Einigung mit Kreditgebern der Brückenfinanzierung auf vorläufige Aussetzung bestimmter Kreditbedingungen und Zahlungsverpflichtungen
EQS-Ad-hoc: Branicks Group AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Vereinbarung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Branicks Group AG: Einigung mit Kreditgebern der Brückenfinanzierung auf vorläufige Aussetzung bestimmter Kreditbedingungen und Zahlungsverpflichtungen
Frankfurt, 01.02.2024 – Die Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, hat heute mit den Darlehensgebern der noch in Höhe von 200 Mio. Euro valutierenden Brückenfinanzierung für den im Jahr 2022 vollzogenen Erwerb ihrer Anteile an der VIB Vermögen AG die Aussetzung bestimmter Kreditbedingungen und Rückführungsverpflichtungen zunächst bis zum 27. März 2024 vereinbaren können. Damit wurde der Weg geebnet für die weiteren Verhandlungen zu einer nachhaltigen Neuregelung der Finanzierung. Teil der nachhaltigen Neuregelung soll auch eine einvernehmliche Lösung mit den Schuldscheinnehmern der in 2024 fällig werdenden Schuldscheindarlehen über insgesamt 225 Mio. Euro sein. Die mit den Schuldscheinnehmern aufgenommenen Verhandlungen über die Anpassung der Schuldscheindarlehen dauern derzeit ebenfalls noch an. Der Vorstand ist zuversichtlich, die weiteren Verhandlungen zu einem positiven Abschluss führen zu können und prüft und verfolgt weiterhin zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Liquiditätslage. Branicks wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.
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