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Deutsche Beteiligungs AG
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Deutsche Beteiligungs AG · ISIN: DE000A1TNUT7 · Newswire (adhoc)
Land: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 2089373
20 Februar 2025 17:51PM

Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Mio. Euro


EQS-Ad-hoc: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Mio. Euro

20.02.2025 / 17:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Frankfurt am Main, 20. Februar 2025

Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Mio. Euro

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG („DBAG“) (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tag die Durchführung eines erneuten Aktienrückkaufprogramms beschlossen, nachdem das am 5. März 2024 gestartete Aktienrückkaufprogramm erfolgreich und planmäßig mit dem 18. Februar 2025 abgeschlossen wurde. Das Gesamtvolumen des nun beschlossenen erneuten Aktienrückkaufprogramms beträgt bis zu 20 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten); es sollen unter diesem Aktienrückkaufprogramm jedoch maximal 800.000 Aktien erworben werden, was einem Anteil von ca. 4,25 Prozent des derzeitigen Grundkapitals der DBAG entspricht. Unter diesem Aktienrückkaufprogramm wird der jeweilige Kaufpreis pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) die Grenze von 90 Prozent des Nettovermögenswerts pro Aktie, wie dieser in der jeweils letzten Quartalsmitteilung der DBAG veröffentlicht wurde, nicht überschreiten. Der Rückkauf wird zeitnah beginnen und soll über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchgeführt werden. Der Rückkauf von eigenen Aktien wird in einem Zeitraum von einer Woche vor und nach der für den 27. Mai 2025 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der DBAG ausgesetzt werden.

Mit dem Aktienrückkaufprogramm macht der Vorstand weiteren Gebrauch von der durch die Hauptversammlung der DBAG am 28. Februar 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, wonach der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Februar 2028 eigene Aktien im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals erwerben darf. Entsprechend dieser Ermächtigung darf der von der DBAG gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der DBAG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten.

Der Aktienrückkauf wird von einem Kreditinstitut über die Börse nach Maßgabe der Regelungen des Artikels 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der EU-Kommission durchgeführt. Die zurückgekauften Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden.

Die weiteren Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden vor dem Beginn des Aktienrückkaufprogramms auf der Internetseite der DBAG (https://www.dbag.de) im Bereich „Investor Relations - Aktienrückkaufprogramm“ bekanntgegeben. Die DBAG wird auf dieser Internetseite zudem regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms informieren. Die DBAG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen oder einzustellen.

 

Kontakt:

Dr. Matthias Döll
Director Shareholder Relations
E-Mail: matthias.doell@dbag.de
Telefon: +49 69 95787-376



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