Absage der für den 18. November 2024 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
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Absage der für den 18. November 2024 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung Berlin, 13. November 2024. Der Vorstand der artnet AG („Gesellschaft“) hat heute in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, die für den 18. November 2024 einberufene ordentliche Hauptversammlung abzusagen. Die Absage der Hauptversammlung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die in der Einberufung zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesellschaft mitgeteilt hat, für ein weiteres Prüfungsmandat nicht zur Verfügung zu stehen. Im Rahmen der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 hatte die in der Einberufung vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Trotz der Aufnahme erster Gespräche mit anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird es nach Einschätzung der Gesellschaft nicht möglich sein, der Hauptversammlung am 18. November 2024 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzuschlagen, die sich vorab zur Übernahme des Prüfungsmandats für das Geschäftsjahr 2024 bereit erklärt hat. Die Gesellschaft beabsichtigt aber weiterhin, den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 durch die Hauptversammlung wählen zu lassen. Um eine spätere zusätzliche außerordentliche Hauptversammlung zu vermeiden, die ausschließlich über die Wahl des Abschlussprüfers beschließen würde, hat sich die Gesellschaft entschieden, die für den 18. November 2024 einberufene ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 abzusagen. Die ordentliche Hauptversammlung soll zeitnah, voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2025, erneut einberufen werden. Kontakt: Sophie Neuendorf
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