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REO Spanien Projektentwicklungs GmbH
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REO Spanien Projektentwicklungs GmbH · ISIN: DE000A13SH22 · Newswire (adhoc)
Land: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1180475
01 April 2021 12:27PM

REO Spanien Projektentwicklungs GmbH: Laufzeitverlängerung gemäß § 3.1 i.V.m. § 8 der Anleihebedingungen


DGAP-Ad-hoc: REO Spanien Projektentwicklungs GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
REO Spanien Projektentwicklungs GmbH: Laufzeitverlängerung gemäß § 3.1 i.V.m. § 8 der Anleihebedingungen

01.04.2021 / 12:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die REO Spanien Projektentwicklungs GmbH, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 137179 als Emittentin der auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen 2015, ISIN: DE000A13SH22 - WKN A13SH2, bekannt, dass sie von der ihr nach § 3.1 i.V.m. § 8 der Anleihebedingungen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, den Rückzahlungstag der Schuldverschreibungen um weitere 18 Monate zu verschieben.

Gemäß § 3.1 Satz 5 und 6 der Anleihebedingungen verschiebt sich der Endfälligkeitstag ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung um 18 Monate nach dem zu dem entsprechenden Bekanntmachungszeitpunkt geltenden Endfälligkeitstag. Eine derartige Bekanntmachung ist gemäß § 3.1 Satz 7 der Anleihebedingungen zudem nur dann wirksam, wenn sie spätestens 14 Kalendertage vor dem Rückzahlungstag, der verschoben werden soll, veröffentlicht wird.

Durch diese fristgemäße Bekanntmachung zur Weiterleitung an die Gläubiger verschiebt sich die bisherige Endfälligkeit (3. Mai 2021) um 18 Monate. Die Schuldverschreibungen werden somit - vorbehaltlich einer Kündigung gem. § 7 der Anleihebedingungen - nunmehr am 2. November 2022 zu 100 % ihres Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen und der unter § 2.3 der Anleihebedingungen aufgeführten Gewinnbeteiligung zurückgezahlt.

Nach § 8 der Anleihebedingungen gelten Bekanntmachungen über das Clearingsystem am dritten Tage nach der Mitteilung an das Clearingsystem als bewirkt.
 

01.04.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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