AIXTRON SE berichtet vorläufige Q2/2024 Ergebnisse mit starkem Auftragseingang. Die Dynamik bei SiC- und GaN-Power setzt sich fort. Prognose für 2024 angepasst.
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AIXTRON SE berichtet vorläufige Q2/2024 Ergebnisse mit starkem Auftragseingang. Die Dynamik bei SiC- und GaN-Power setzt sich fort. Prognose für 2024 angepasst.
Herzogenrath, 04. Juli 2024 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) gibt vorläufige Ergebnisse für das zweite Quartal 2024 bekannt. Der vorläufige Auftragseingang im zweiten Quartal 2024 fiel mit ca. EUR 176 Mio. (Q2/2023: EUR 177,9 Mio.) stark aus, wobei die größten Anteile der Anlagenaufträge auf die Bereiche der Siliziumkarbid (SiC)-Leistungselektronik (~58%) und Galliumnitrid (GaN)-Leistungselektronik (~29%) entfielen. Die vorläufigen Umsatzerlöse liegen in der oberen Hälfte der prognostizierten Spanne und belaufen sich auf ca. EUR 132 Mio. (Q2/2023: EUR 173,5 Mio.). Das vorläufige operative Ergebnis (EBIT) beträgt ca. EUR 13 Mio. (Q2/2023: EUR 44,6 Mio.). Die EBIT-Marge beläuft sich somit auf rund 10%. Auf Basis der aktuellen Marktentwicklungen und des geplanten Wechselkurses von 1,15 USD/EUR (2023: 1,15 USD/EUR) passt der Vorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 an und erwartet nun Umsatzerlöse in einer Bandbreite von EUR 620 Mio. bis EUR 660 Mio. (bisher EUR 630 Mio. – EUR 720 Mio.), eine Bruttomarge von rund 43% – 45% (unverändert) und eine EBIT-Marge von rund 22% – 25% (bisher 24% – 26%). "Wir haben das Quartal mit einem starken Auftragseingang abgeschlossen, insbesondere im Bereich der SiC- und GaN-Leistungselektronik. Dies bestätigt die anhaltende Dynamik in der Branche, das traditionelle Silizium durch die Hochleistungsmaterialien GaN und SiC zu ersetzen. Wir erwarten in den kommenden Quartalen ähnlich starke Auftragseingänge, da Großkunden den Ausbau ihrer Produktionsanlagen für Wide Bandgap Leistungshalbleiter weiter vorantreiben", so Dr. Felix Grawert, CEO und President der AIXTRON SE. Der vollständige Halbjahresbericht 2024 einschließlich der finalen Zahlen zum ersten Halbjahr 2024 wird wie geplant am 25. Juli 2024 veröffentlicht.
Ansprechpartner Christian Ludwig
Ragah Dorenkamp
Über AIXTRON Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und ‑umwandlung, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen. Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), APEVA(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), EXP(R), EPISON(R), Gas Foil Rotation(R), Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), STExS(R), TriJet(R) Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht. Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
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