Jahres- und Konzernabschluss 2023 und Durchführung der Hauptversammlung
EQS-Ad-hoc: Pittler Maschinenfabrik AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Hauptversammlung Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
PITTLER Maschinenfabrik AG: Jahres- und Konzernabschluss 2023 und Durchführung der Hauptversammlung 2024 Langen, 9. Juli 2024 – Die PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft (ISIN DE0006925001, die „PITTLER AG“) gibt hiermit bekannt, dass sie den Widerruf der Veröffentlichung des am 10.05.2024 im Unternehmensregister veröffentlichen Jahres- und Konzernabschluss 2023 veranlasst hat. Die PITTLER AG hat außerdem den bereits auf der Homepage der PITTLER AG veröffentlichten Geschäftsbericht 2023, den Jahres- und Konzernabschluss 2023 sowie den Vergütungsbericht 2023 von ihrer Homepage entfernt. Die PITTLER AG geht weiterhin von der inhaltlichen Richtigkeit des Jahres- und Konzernabschluss 2023 bzw. des Geschäftsberichts 2023 sowie des Vergütungsberichts 2023 aus, nimmt aber an, dass es aus formalen Gründen zu keiner wirksamen Feststellung des Jahres- und Konzernabschluss 2023 durch den Aufsichtsrat gekommen ist. Hintergrund ist, dass der Aufsichtsrat derzeit aus formellen Gründen nicht über die für die Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl von Mitgliedern verfügt. Der Vorstand bzw. die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden unverzüglich das gerichtliche Bestellungsverfahren (§ 104 AktG) zur Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit einleiten. Nach Abschluss des gerichtlichen Bestellungsverfahrens soll die Feststellung des Jahres- und Konzernabschluss 2023 nachgeholt und die ordentliche Hauptversammlung 2024 durchgeführt werden. Der Termin für die Durchführung der Hauptversammlung 2024 wird so schnell wie möglich bekanntgegeben.
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