EQS Group sieht dadurch auch dringenden Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen
Frankreich verabschiedet Whistleblower-Gesetz: EQS Group sieht dadurch auch dringenden Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen München, 01. März 2022: Jetzt hat auch Frankreich die Weichen gestellt, um den Hinweisgeberschutz im nationalen Recht zu verankern: Das französische Parlament hat am 16. Februar ein Gesetz verabschiedet, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie ab dem 1. Juni 2022 umgesetzt wird. Damit bietet nun auch einer der wichtigsten europäischen Handelspartner Deutschlands Whistleblowern einen umfassenden Schutz, wenn diese auf Missstände hinweisen. Die EQS Group, europäischer Marktführer für Hinweisgebersysteme, sieht dadurch deutsche Unternehmen ebenfalls in der Pflicht, die Anforderungen der EU-Direktive 2019/1937 zu erfüllen - auch wenn dies hierzulande noch kein nationales Whistleblower-Gesetz vorschreibt. Das Gesetz dürfte allerdings nicht mehr lange auf sich warten lassen, da die EU-Kommission bereits mit einem Vertragsverletzungsverfahren auf eine rasche Umsetzung drängt. Frankreich ist der achte EU-Staat, der die EU-Whistleblower-Richtlinie - wenn auch verzögert - umsetzt. Ursprünglich war die Frist hierfür bereits im Dezember 2021 abgelaufen: "Das französische Whistleblower-Gesetz ist vorbildlich, denn es geht über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinaus. Hinweisgebende haben nun auch Rechtssicherheit, wenn sie Verstöße gegen nationales Recht melden. An diesen hohen Standards in Bezug auf ethisches Verhalten sollten sich aber nicht nur französische Unternehmen orientieren, sondern aufgrund der eng verzahnten Wirtschaft in der Europäischen Union auch alle Gesellschaften außerhalb Frankreichs, die mit diesen in geschäftlichen Beziehungen stehen", sieht Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group, nun auch dringenden Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen. Unternehmen, Behörden und Kommunen müssen Meldekanäle einrichten Das französische Whistleblower-Gesetz gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Diese müssen unter anderem einen sicheren internen Meldekanal einrichten. Die Verantwortlichen sollten dabei jedoch nicht nur die Mindeststandards erfüllen, um drohende Strafen zu vermeiden. Im Sinne einer ethischen und starken Compliance-Kultur innerhalb der Organisation ist es vielmehr ratsam, alles zu tun, um die Hinweisgebenden vor Kündigungen oder Repressalien zu schützen - dazu gehört auch, dass nicht nur die vorgeschriebene Vertraulichkeit der Whistleblower gewährleistet wird, sondern auch anonyme Meldungen zugelassen werden. Digitale Hinweisgebersysteme sind Best Practice zur Wahrung von Anonymität und Verlässlichkeit Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet zu definieren, wie ein Meldekanal auszusehen hat. Als Best Practice haben sich digitale Hinweisgebersysteme etabliert, denn nur diese erfüllen alle Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation: "Die Hemmschwelle bei den Hinweisgebenden ist vor allem vor der ersten Meldung sehr hoch, deshalb sollten Unternehmen und Behörden auf digitale Systeme setzen, die die Identität der Meldenden umfassend schützen. Diese können mit wenig Aufwand implementiert und betrieben werden", erklärt Viviane Joynes, Managing Director Frankreich, die mit ihrem Team die französischen EQS-Kunden bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen unterstützt. Dazu gehören unter anderem die Großbank Crédit Agricole, der Automobilzulieferer Delfingen und der Stromkonzern EDF Group.
EQS Group | Ulrike Dittmar | Ulrike.dittmar@eqs.com Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: EQS Group AG Schlagwort(e): Informationstechnologie
01.03.2022 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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