EQS Group AG begrüßt klare Positionierung der Ampel-Koalition
Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: EQS Group AG begrüßt klare Positionierung der Ampel-Koalition Whistleblowerinnen und Whistleblower, die in Deutschland auf Missstände hinweisen, müssen bald keine Repressalien mehr befürchten. SPD, Die Grünen und FDP haben sich darauf verständigt, die EU-Whistleblower-Richtlinie "rechtssicher und praktikabel" umzusetzen, laut Koalitionsvertrag ("Fortschritt wagen") wollen sie dabei auch über die Mindestanforderungen der EU-Direktive 2019/1937 hinausgehen. Die EQS Group AG, Marktführer für Hinweisgebersysteme in Europa, begrüßt diese klare Positionierung der Ampel-Koalition, die den Hinweisgebenden Schutz und Rechtssicherheit bietet. "Wir freuen uns, dass das lange Warten auf ein nationales Whistleblower-Gesetz damit bald ein Ende hat. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir nämlich, dass auch auf Seiten der Unternehmen große Unsicherheit besteht, denn Hinweisgebende können sich bereits mit Ablauf der Umsetzungsfrist auf die EU-Richtlinie und deren Schutz berufen", sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group. Hintergrund: Bis zum 17. Dezember 2021 müssen die EU-Staaten ein nationales Gesetz zum Hinweisgebeschutz eingeführt haben, bisher ist dies jedoch nur in Dänemark und Schweden der Fall. Das deutsche Whistleblower-Gesetz soll laut Koalitionsvertrag nicht nur bei Hinweisen auf Verstöße gegen EU-Recht schützen, sondern auch bei Meldungen "von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt". "Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Integrität in der Wirtschaft, dass das Gesetz auch auf nationale Sachverhalte ausgeweitet wird, beispielsweise den Arbeitnehmerschutz oder - ganz aktuell angesichts der Covid-19-Pandemie - den Infektionsschutz", erklärt Achim Weick. "Digitale Hinweisgebersysteme sind ein effizientes Frühwarnsystem" Der "Whistleblowing Report 2021", eine internationale Studie, die die Fachhochschule Graubünden in Kooperation mit der EQS Group erstellt hat, zeigt, dass jedes dritte Unternehmen in Deutschland im Jahr 2020 von illegalem und unethischem Verhalten betroffen war; den dadurch entstandenen finanziellen Schaden bezifferte gut ein Viertel der Gesellschaften mit mehr als 100.000 Euro. Erfreulich jedoch: Mit einem Meldekanal, der zu den zentralen Anforderungen der EU-Richtlinie gehört, konnten fast 40 Prozent der Unternehmen über 80 Prozent des finanziellen Gesamtschadens aufdecken. Bisher ist laut der Studie jedoch nur jedes siebte Unternehmen vollständig auf die neue EU-Regulierung vorbereitet - hier besteht damit dringender Handlungsbedarf. "Digitale Hinweisgebersysteme, die sich mittlerweile als Best Practice etabliert haben, sind ein effizientes Frühwarnsystem, um Risiken zu erkennen und Schaden abzuwenden. Dabei sollte auch anonymes Melden ermöglicht werden, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass wichtige Hinweise auf Rechtsverstöße die Verantwortlichen gar nicht oder nur mit deutlicher Verzögerung erreichen", so die Empfehlung von Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group. Pressekontakt Ulrike Dittmar Marketing EQS Group +49 (0) 30 88 77 444 28 Über die EQS Group
Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: EQS Group AG Schlagwort(e): Finanzen
26.11.2021 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
1252092 26.11.2021