SE-Umwandlung erfolgreich abgeschlossen; Umsetzung des Aktiensplits
EQS-News: ATOSS Software SE
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ATOSS Software SE: SE-Umwandlung erfolgreich abgeschlossen; Umsetzung des Aktiensplits München, 10. Juni 2024 Die ATOSS Software AG hat ihre Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea/SE) mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München erfolgreich abgeschlossen und firmiert seit dem 22.05.2024 als ATOSS Software SE. Der Rechtsformwechsel in eine Europäische Gesellschaft verdeutlicht die bestehende Strategie der Gesellschaft, sich international zu positionieren. Die SE steht als supranationale Rechtsform für eine moderne und europäisch ausgerichtete Gesellschaft und fördert als solche eine internationale Unternehmenskultur. Die Identifikation aller Mitarbeidenden und insbesondere der Mitarbeitenden aus dem Ausland mit dem ATOSS-Konzern soll hierdurch weiter gestärkt werden. Zudem stellt die SE eine attraktive Rechtsform für internationale Vertragspartner dar. Die Umwandlung ist daher ein konsequenter Schritt in der internationalen Unternehmensentwicklung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung hatte am 30. April 2024 die Umwandlung in eine SE beschlossen. Am gleichen Tag hatte der neukonstituierte Aufsichtsrat der ATOSS Software SE die Mitglieder des Vorstands der ATOSS Software SE bestellt. Die Gesellschaft wird ihren Sitz unverändert in München, Deutschland, haben. Das duale System aus Vorstand und Aufsichtsrat wird fortgeführt. Der Aufsichtsrat der ATOSS Software SE setzt sich unverändert aus vier Mitgliedern zusammen, von denen drei Mitglieder von der Hauptversammlung am 30. April 2024 gewählt wurden und ein Mitglied durch den in der Satzung bestimmten Entsendungsberechtigten entsandt wurde. Durch die SE-Umwandlung bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der ATOSS Software AG grundsätzlich unberührt. Auch auf die Börsennotierung der Gesellschaft im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Listung im SDAX und TecDAX ergeben sich keine Auswirkungen. Desweiteren ist das Grundkapital der ATOSS Software SE entsprechend des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. April 2024 um EUR 7.953.136 auf EUR 15.906.272 erhöht worden. Die Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 07. Juni 2024 ebenso wie die entsprechende Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen. Über die genauen Daten zur Umsetzung des Aktiensplits wird die Gesellschaft nach Festlegung der Einzelheiten im Rahmen der bankenseitigen Umsetzung berichten. Aktuell geht die Gesellschaft davon aus, dass diese technische Durchführung des Aktiensplits nicht vor dem 24. Juni 2024 liegen wird. Ziel des Aktiensplits ist es insbesondere die Liquidität der Aktie zu erhöhen und damit die Handelbarkeit der ATOSS Aktie zu erleichtern.
Anstehende Termine: ATOSS ATOSS Software SE
10.06.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | ATOSS Software SE |
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Deutschland | |
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Fax: | +49 (0)89 4 27 71-100 |
E-Mail: | investor.relations@atoss.com |
Internet: | www.atoss.com |
ISIN: | DE0005104400 |
WKN: | 510440 |
Indizes: | SDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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