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ATOSS Software SE
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ATOSS Software SE · ISIN: DE0005104400 · Newswire (Unternehmen)
Land: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1982843
06 September 2024 07:28AM

Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen


EQS-News: ATOSS Software SE / Schlagwort(e): Sonstiges
ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen

06.09.2024 / 07:28 CET/CEST
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Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software, und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber informiert, dass die angekündigte Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren erfolgreich abgeschlossen wurde, im Rahmen derer beide Parteien 541.667 Aktien der ATOSS Software zu einem Platzierungspreis von €120,00 je Aktie, insgesamt 1.083.334 Aktien (entsprechend ca. 6,81% des Grundkapitals der ATOSS Software) mit einem Gesamtplatzierungsvolumen von ca. €130 Mio. veräußert haben (die "Platzierung").
Im Zusammenhang mit der Platzierung werden AOB Invest und General Atlantic die zwischen den beiden Parteien am 30. Juni 2023 geschlossene Forward Purchase and Sale Vereinbarung abwickeln, in der ca. 5% der Anteile an ATOSS Software von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbarten Preis übertragen werden (die "Forward Purchase and Sale Vereinbarung"). General Atlantic beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung primär zur Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zu verwenden.
AOB Invest bleibt mit einem Anteil von ca. 21,59% (bisher 30,000028%) die größte Aktionärin der ATOSS Software und General Atlantic erhöht ihre Position auf ca. 21,58% (bisher 19,99%). Die Platzierung wird den Streubesitz erhöhen und damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS Software Aktie fördern sowie die Basis der institutionellen Investoren verbreitern.
AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige Lock-up-Periode geeinigt. Beide Parteien halten sich auch an die im Juni 2023 vereinbarte vierjährige Sperrfrist, die es jeder Partei verbietet, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern, was das langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.
Berenberg, Goldman Sachs und Jefferies agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung. Hengeler Mueller beriet AOB Invest, Milbank beriet General Atlantic und Willkie Farr & Gallagher beriet die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung.
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Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren richtete sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.
Im Vereinigten Königreich richtete sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in seiner geänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) an die sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stand nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt.
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