1291 Die Schweizer Anlagestiftung - Anlegerversammlung genehmigt alle Anträge des Stiftungsrates einstimmig
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NEWS Zürich, 28. September 2021 Anlässlich der heutigen ordentlichen Anlegerversammlung der 1291 Die Schweizer Anlagestiftung («1291») wurden sämtliche Anträge des Stiftungsrates einstimmig angenommen. Der Jahresbericht 2020/2021, die beantragte Ausschüttung von CHF 2.75 pro Anteil im Gesamtbetrag von CHF 15.80 Millionen und die Wahl der BDO AG, Zürich, als Revisionsstelle für ein weiteres Jahr, wurden genehmigt. Dem Stiftungsrat und der Geschäftsleitung wurde für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2020/2021 die Entlastung erteilt. Im Weiteren genehmigte die Anlegerversammlung die beantragten Anpassungen der Statuten und des Stiftungsreglements, welche aufgrund der am 1. August 2019 in Kraft getretenen Teilrevision der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) erfolgten. Die Auszahlung der beschlossenen Ausschüttung ist auf den 29. September 2021 vorgesehen. Der Geschäftsbericht 2020/2021 ist auf https://www.1291ast.ch/de/investoren/jahresberichte/ verfügbar. Die neuen Statuten und das aktuelle Stiftungsreglement sind unter https://www.1291ast.ch/de/investoren/statuten-reglement/ aufgeschaltet.
Kontaktperson 1291 Die Schweizer Anlagestiftung
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E-Mail: | info@1291ast.ch |
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1236587 28.09.2021