Swiss Steel Holding AG veröffentlicht Angebotsprospekt und kündigt den Start ihres Bezugsrechtsangebots an
Swiss Steel Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges Luzern, 8. April 2024 – Die Swiss Steel Holding AG (die «Gesellschaft») gibt heute die Veröffentlichung des Angebotsprospekts sowie den Start ihres Bezugsrechtsangebots am 11. April 2024 bekannt, um die Kapitalbasis und die Liquidität zu stärken sowie die Verschuldung der Gesellschaft zu reduzieren. Am 4. April 2024 genehmigte eine ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft eine Erhöhung des Aktienkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe von 3'101'000'000 neuen Namenaktien sowie die Herabsetzung des Nennwerts aller Aktien der Gesellschaft von CHF 0.15 auf CHF 0.08. Durch die Kapitalerhöhung wird sich das Aktienkapital der Gesellschaft von derzeit CHF 458'828'620.65 auf CHF 492'788'597.68 erhöhen. Der angestrebte Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 300 Mio. Euro wird zur Stärkung der Kapitalbasis und der Liquidität sowie zur Reduzierung der Verschuldung des Konzerns verwendet, um den Fokus auf den vollständigen Wiedereintrit in den Markt verlagern zu können, insbesondere vor dem Hintergrund einer erwarteten Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds. Heute veröffentlicht die Gesellschaft den Angebotsprospekt für das Bezugsrechtsangebot einschließlich des Transaktionszeitplans. Für jede Aktie, die nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange am 10. April 2024 gehalten wird, erhalten die bestehenden Aktionärinnen und Aktionäre ein Bezugsrecht auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien. Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären zu einem Verhältnis von 73 neuen Aktien für je 72 gehaltene Bezugsrechte angeboten, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen aufgrund des Wohnsitzes und der geltenden Wertpapiergesetze. Die Bezugsrechte werden nicht börsennotiert oder gehandelt und verfallen entschädigungslos, sofern sie nicht während der Bezugsrechtsausübungsfrist ausgeübt werden. Die Bezugsrechtsausübungsfrist beginnt am 11. April 2024 und endet am 17. April 2024, 12:00 Uhr MESZ. Aktien, die nicht von bestehenden Aktionären gezeichnet werden, können Investoren im Wege eines öffentlichen Angebots in der Schweiz und im Rahmen von Privatplatzierungen an qualifizierte Anleger ausserhalb der Schweiz und der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen angeboten werden ("Aktienplatzierung"). Die Anzahl der neuen Aktien, für die Bezugsrechte ausgeübt wurden, wird voraussichtlich am 17. April 2024 nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange bekannt gegeben. Der Angebotspreis für alle neuen Aktien beträgt CHF 0.0925 pro neue Aktie. Der Aktienplatzierungszeitraum wird voraussichtlich am 11. April 2024 beginnen und spätestens am 18. April 2024, 12:00 Uhr MESZ enden. Die Zahlung des Gesamtangebotspreises muss bis zum 22. April 2024 um 12:00 Uhr MESZ eingegangen sein, damit die Ausübung der Bezugsrechte oder der Erwerb von Aktien im Rahmen der Aktienplatzierung wirksam ist. Es wird erwartet, dass die Kotierung an der SIX Swiss Exchange, der erste Handelstag und die Lieferung der neuen Aktien am oder um den 25. April 2024 erfolgen werden. Um den angestrebten Bruttoemissionserlös von EUR 300 Mio. sicherzustellen, hat sich die Hauptaktio-närin der Gesellschaft, die BigPoint Holding AG, wie bereits angekündigt, verpflichtet, alle ihr zugeteilten Bezugsrechte auszuüben. Zudem hat sich die BigPoint Holding AG verpflichtet, alle neuen Aktien zum Angebotspreis von CHF 0.0925 zu zeichnen, für die während der Bezugsrechtsausübungsfrist keine Bezugsrechte ordnungsgemäss ausgeübt wurden, die im Rahmen der Aktienplatzierung nicht bei Investoren platziert wurden oder für die der Gesamtangebotspreis nicht fristgerecht gezahlt wurde (Backstop). Die Gesellschaft und die BigPoint Holding AG haben sich auf eine Verkaufssperrfrist von sechs Monaten nach Abschluss des Bezugsrechtsangebots geeinigt, unter Vorbehalt bestimmter Ausnahmen. Der voraussichtliche Zeitplan für das geplante Bezugsrechtsangebot und die Kapitalerhöhung ist nachfolgend zusammengefasst*:
*Die Swiss Steel Holding AG behält sich das Recht vor, die Bezugsrechtsausübungsfrist, den Aktienplatzierungszeitraum oder die Bezugsrechtsemission jederzeit ohne Vorankündigung zu verlängern oder zu verkürzen. Für weitere Informationen: Über Swiss Steel Group Swiss Steel Group mit Hauptsitz in Luzern (Schweiz) gehört zu den weltweit führenden Produzenten von Spezialstahl-Langprodukten. Dank des ausschliesslichen Einsatzes von Stahlschrott in Elektrolichtbogenöfen zählt die Gruppe zu den europaweit relevantesten Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft und ist im Bereich nachhaltig produziertem Stahl – Green Steel – unter den Marktführern. Swiss Steel Group verfügt über eigene Produktions- und Distributionsgesellschaften in über 30 Ländern und bietet über ihre starke Präsenz vor Ort eine breite Palette individueller Lösungen in den Bereichen Edelbaustahl, rostfreiem Stahl und Werkzeugstahl an. Swiss Steel Group ist an der SIX Swiss Exchange kotiert, erwirtschaftete einen Umsatz von rund EUR 3.2 Mrd. im Jahr 2023 und verfügt über eine Belegschaft von rund 8’800 Mitarbeitenden. Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung ist weder ein Prospekt im Sinne des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes noch ein Prospekt gemäss irgendeinem anderen anwendbaren Gesetz. Kopien dieser Mitteilung dürfen nicht in oder aus Jurisdiktionen versandt oder anderweitig verteilt werden, wo dies von Gesetzes wegen eingeschränkt oder verboten ist. Die in dieser Mitteilung enthaltene Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion dar, in der dies vor Registrierung (oder Gewährung einer Ausnahme davon) oder sonstigen Handlungen gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen verstossen würde. Das Angebot und die Kotierung von Wertpapieren erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage eines veröffentlichten Prospekts, der von der zuständigen Prüfstelle zu genehmigen ist. Diese Mitteilung stellt Werbung gemäss Artikel 68 des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes dar. Bei dieser Werbung handelt es sich um Mitteilungen an Anleger, mit denen deren Aufmerksamkeit auf Finanzinstrumente gelenkt werden soll. Anlageentscheide in Bezug auf Wertpapiere sollten nicht auf der Grundlage dieser Werbung getroffen werden. Jeder Entscheid über den Kauf oder die Zeichnung von Aktien der Swiss Steel Holding AG (die "Gesellschaft") sollte ausschliesslich auf der Grundlage eines von der Gesellschaft in diesem Fall dafür veröffentlichten Prospekts erfolgen. [je nach Zeitpunkt zu inkludieren: Kopien des betreffenden Prospekts (inklusive allfälliger Supplements) können kostenlos bezogen werden von UBS AG (E-mail: swiss-prospectus@ubs.com). Zusätzlich können Kopien des Prospekts (inklusive allfälliger Supplements) in der Schweiz kostenlos bezogen werden von Swiss Steel Holding AG, Landenbergstrasse 11, 6005 Luzern, Schweiz, E-Mail: ir@swisssteelgroup.com. This document is not for publication or distribution in the United States of America (including its territories and possessions, any State of the United States and the District of Columbia), Canada, Japan or Australia or any other jurisdiction into which the same would be unlawful. This document does not constitute an offer or invitation to subscribe for or purchase any securities in such countries or in any other jurisdiction into which the same would be unlawful. In particular, the document and the information contained herein should not be distributed or otherwise transmitted into the United States of America or to publications with a general circulation in the United States of America. 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In the United Kingdom this document is only directed at persons who (i) are qualified investors[1] and who are also (ii) investment professionals falling within article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (the "FSMA Order"); (iii) persons falling within Articles 49(2)(a) to (d), "high net worth companies, unincorporated associations, etc." of the FSMA Order and (iv) persons to whom an invitation or inducement to engage in investment activity within the meaning of Section 21 of the Financial Services and Markets Act 2000 may otherwise be lawfully communicated or caused to be communicated (all such persons together being referred to as "relevant persons"). The securities are only available to, and any invitation, offer or agreement to subscribe, purchase or otherwise acquire such securities will be engaged in only with, relevant persons. 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Swiss Steel Holding AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Swiss Steel Holding AG hat weder die Absicht noch die Pflicht, diese Mitteilung oder Teile davon (einschliesslich allfälliger zukunftsgerichteter Aussagen) nach dem Datum dieser Mitteilung zu aktualisieren, auf dem neuesten Stand zu halten oder zu überarbeiten, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben. 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News Source: Swiss Steel Holding AG Ende der Adhoc-Mitteilung |
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1874841 08.04.2024 CET/CEST