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Metavista3D, Inc.
ISIN: CA59142H1073
WKN: A3EG0D
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Metavista3D, Inc. · ISIN: CA59142H1073 · Newswire (Unternehmen)
Land: Kanada · Primärmarkt: Kanada · EQS NID: 2082959
07 Februar 2025 07:01AM

Metavista3D sichert sich japanisches Patent für fortschrittliche autostereoskopische Displaytechnologie


EQS-News: Metavista3D, Inc. / Schlagwort(e): Miscellaneous
Metavista3D sichert sich japanisches Patent für fortschrittliche autostereoskopische Displaytechnologie

07.02.2025 / 07:01 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Vancouver, British Columbia--(Newsfile Corp. - Freitag, 7. Februar 2025) - Metavista3D Inc. (TSXV: DDD) (FSE: E3T) ("Metavista3D" oder das "Unternehmen") freut sich bekannt zu geben, dass es die Bestätigung eines japanischen Patents für seine innovative autostereoskopische Displaytechnologie erhalten hat (japanische Anmeldung Nr. 2021-536320, basierend auf PCT/EP2019/086953). Das Patent umfasst ein Gerät mit einem integrierten optischen Bildelement, ein Durchbruch, der die Displayleistung und Bildschärfe verbessert.

Diese Technologie befasst sich mit einem kritischen Problem im Displaydesign: der Sichtbarkeit der "Black Matrix" - der Zwischenräume zwischen den Pixeln, die Details verdecken können, insbesondere bei kleinen Objekten wie Text. Indem die Technologie von Metavista3D die Vergrößerung dieser Zwischenräume verhindert, verbessert sie die Schärfe und Tiefenwahrnehmung angezeigter Bilder, insbesondere bei 3D-Inhalten.

Dieses Patent wurde vor mehreren Jahren angemeldet, aber es dauert lange, bis Unternehmen die endgültige Genehmigung erhalten. Durch Einsprüche werden diese Patente manchmal von Wettbewerbern angefochten, was zu Verzögerungen bei der endgültigen Bestätigung führt.

Das Patent beschreibt drei Ausführungsformen, um dieses Ergebnis zu erreichen:

  1. Erste Ausführungsform: Schwarze Streifen, die auf die Rückseite eines Lentikularlinsensystems gedruckt werden, um sich an den Pixellücken auszurichten und die Black Matrix effektiv zu verbergen.
  2. Zweite Ausführungsform: Entfernung von Lentikularlinsen an den Pixellücken, wodurch die Sichtbarkeit der Black Matrix weiter eliminiert wird.
  3. Dritte Ausführungsform: Ein Integral-Imaging-Linsensystem, das nur benachbarte Pixel horizontal überlappt und so die 2D-Kompatibilität beibehält und gleichzeitig die 3D-Anzeigefunktionen verbessert.

Zu den wichtigsten Vorteilen dieser Technologie gehören:

  • 2D-Abwärtskompatibilität
  • Verbesserte Lesbarkeit kleiner Zeichen
  • Verbessertes visuelles 3D-Erlebnis

"Wir freuen uns sehr, diese Patentbestätigung in Japan endlich zu erhalten", sagte Jeff Carlson, CEO von Metavista3D. "Japan ist seit langem führend in der Displaytechnologie und mit Unternehmen wie Sony an der Spitze stärkt dieses Patent unsere Position auf dem Markt, indem es unsere optische Elementstruktur der nächsten Generation schützt."

Über Metavista3D

Metavista3D Inc. ist über seine hundertprozentige Tochtergesellschaft psHolix AG führend bei der Entwicklung KI-gesteuerter, pseudoholografischer Anzeigetechnologien, die unsere Interaktion mit räumlichen Inhalten verändern sollen. Mit über 20 Patenten und einem Engagement für Innovation gestaltet Metavista3D die Zukunft immersiver, brillenfreier 3D-Erlebnisse. Weitere Informationen finden Sie unter www.metavista3D.com.

Die Aktien von Metavista3D werden öffentlich gehandelt und sind in Kanada an der TSX-Venture Exchange unter dem Tickersymbol DDD und an der Deutschen Börse in Frankfurt und anderen unter dem Tickersymbol E3T notiert. Die ISIN-Nummer von Metavista3D lautet CA59142H1073 und die deutsche WKN-Nummer A3EG0D.

IM NAMEN DES VORSTANDS

Jeffrey Carlson

CEO und Direktor

E: jeff@metavista3d.com

T: (647) 697-9199

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den Richtlinien der Börse definiert wird) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Veröffentlichung.

Hinweis zu zukunftsgerichteten Informationen:

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen zum Geschäft, den Vermögenswerten oder Investitionen des Unternehmens sowie andere Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da es keine Garantie dafür gibt, dass die Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen sie basieren, eintreten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß zahlreiche Annahmen, bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, sowohl allgemeiner als auch spezifischer Natur, die dazu beitragen, dass die Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und sonstigen zukunftsgerichteten Aussagen möglicherweise nicht eintreten, was dazu führen kann, dass die tatsächliche Leistung und die Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Schätzungen oder Projektionen der zukünftigen Leistung oder Ergebnisse abweichen. Zu diesen Annahmen, Risiken und Unsicherheiten gehören unter anderem die Lage der Wirtschaft im Allgemeinen und der Kapitalmärkte im Besonderen sowie das Interesse der Anleger am Geschäft und die Aussichten des Unternehmens.

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Datum dieser Pressemitteilung. Sofern gesetzlich nicht vorgeschrieben, lehnt das Unternehmen jede Absicht ab und übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist durch geltendes Wertpapierrecht vorgeschrieben. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, die Erwartungen oder Aussagen Dritter in Bezug auf die oben besprochenen Angelegenheiten zu kommentieren.

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