Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung
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/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.04.2022 In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 21.04.2022 zum 9. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst: a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer vom 1. Mai 2022 bis 31. Oktober 2024 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der Österreichische Beteiligungs AG, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 20,-- (Euro zwanzig) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 60,-- (Euro sechzig) je Aktie zu erwerben. c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG), übertragen werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Wien, im April 2022 Der Vorstand Kontakt: Österreichische Post AG
21.04.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com |
Sprache: | Deutsch |
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Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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1330039 21.04.2022