Benchmark-Indikatoren:
Bei adhoc Nachrichten handelt es sich um Pflichtmitteilungen börsennotierter Unternehmen, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nach Anlass und Inhalt der Nachrichten können diese Einfluss auf die Kursentwicklung haben. Der Newsfeed umfasst eine Vielzahl an Investor-Relations relevanten Themengebieten und empfiehlt sich eine wichtige Informationsquelle vor einer Investmententscheidung.
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Mi., 28.07.2021
Coreo AG
Coreo AG: GroßaktionärswechselFrankfurt am Main - 28. Juli 2021 - Die Gesellschaft wurde im Wege einer Mitteilung nach § 20 AktG von der FLORA S.A., Luxemburg darüber informiert, dass diese eine Beteiligung an der Coreo AG von über 25 % unmittelbar hält. Gleichzeitig hat uns die Apeiron Investment Group Ltd., Malta ebenfalls gemäß § 20 AktG mitgete [ … ]
Mi., 14.07.2021
Coreo AG
Coreo AG erwirbt Immobilienportfolio mit 1.356 Einheiten - MagForce-Beteiligung Teil des KaufpreisesFrankfurt am Main - 14. Juli 2021 - Die Coreo AG hat heute im Wege eines Share Deals ein aus 1.341 Wohn- und 15 Gewerbe- und sonstigen Einheiten bestehendes Immobilienportfolio mit einer Mietfläche von ca. 73.900 m² erworben. Im Rahmen der Transaktio [ … ]
Mo., 07.12.2020
Coreo AG
Coreo AG sichert sich größte Finanzierung in der Unternehmensgeschichte
- Darlehen über 23 Mio. Euro
- 6,75% Kupon p.a. / 5 Jahre Laufzeit
- zusätzliche Erhöhung der Eigenkapitalbasis um mindestens 5 Mio. Euro
Frankfurt am Main - 7. Dezember 2020 - Die Coreo hat von einem namhaften Investor ein Darlehen in Höhe von 23 Mio. Euro und damit die gr [ … ]
Mo., 14.09.2020
Coreo AG
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.Coreo AG verzichtet au [ … ]
Do., 13.08.2020
Coreo AG
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.Coreo AG beschließt Be [ … ]