AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an
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EQS-Ad-hoc: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES VOLLUMFÄNGLICH ODER TEILWEISE GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTE VERSTOSSEN KÖNNTE.
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AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an
Herzogenrath, 15. April 2026 – Der Vorstand der AIXTRON SE (die „Gesellschaft“) (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, unbesicherte und nicht nachrangige Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und einer Laufzeit bis 23. April 2031, ISIN: DE000A460HP9 (die „Wandelschuldverschreibungen“) zu emittieren (das „Angebot“). Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wird ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von rund EUR 450 Mio. und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung werden von der AIXTRON SE ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neu auszugebende oder existierende, auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteil von rund 7,5% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen. Die Gesellschaft greift für die Emission der Wandelschuldverschreibungen auf eine entsprechende Ermächtigung ihrer Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 zurück. Die Wandelschuldverschreibungen sollen zu 100% ihres festgelegten Nennbetrages emittiert werden. Die anfängliche Wandlungsprämie soll zwischen 25% und 30% über dem Platzierungspreis des gleichzeitigen Angebotes bestehender Namensaktien der Gesellschaft im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuild) liegen. Die Schuldverschreibungen werden nicht laufend verzinst. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 23. April 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 102,53% bis 105,11% ihres festgelegten Nennbetrags zurückgezahlt („Aufgezinster Rückzahlungsbetrag“). Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Abends in einer separaten Ad-hoc Mitteilung bekannt gegeben. Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 23. April 2026 (der "Begebungstag") stattfinden. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach Emission, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen jederzeit zu kündigen falls (i) am oder nach dem 22. June 2029 (3 Jahre + 40 Geschäftstage nach dem Begebungstag), der Paritäts-Prozentsatz der Aktien über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130% beträgt oder (ii) falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die nicht von der Gesellschaft oder ihren Tochterunternehmen gehalten werden, auf 20% oder weniger des Gesamtnennbetrages der ursprünglich emittierten Wandelschuldverschreibungen fällt. Die Wandelschuldverschreibungen werden über eine Privatplatzierung in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten" oder "U.S.") unter Berufung auf "Regulation S" des U.S. Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung ("Securities Act") angeboten sowie außerhalb von Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder außerhalb sonstiger Länder, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen rechtswidrig sein könnte. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, was Investitionen zur Unterstützung des organischen Wachstums sowie Akquisitionen und Aktienrückkäufe einschließen kann. Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators, zu einer 90-tägigen Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet. Die Joint Global Coordinators haben die Gesellschaft informiert, dass sie mit der Platzierung der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigen, eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft (das „Gleichzeitige Angebot bestehender Aktien“) für die Investoren der Wandelschuldverschreibung durchzuführen, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen zur Absicherung des Marktrisikos eines Investments in die Wandelschuldverschreibung zu einem Platzierungspreis verkaufen möchten, welcher im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt werden wird. Der Gesellschaft werden keine Erlöse aus dem Gleichzeitigen Angebot bestehender Aktien zufließen. Ansprechpartner Christian Ludwig, CFA
Über AIXTRON Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und -umwandlung‑, Kommunikation, Signal‑ und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen. Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®, Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet® Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
WICHTIGER HINWEIS Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt. Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sowie der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook ("PRM") dar und wurde als solcher weder von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") noch von der Financial Conduct Authority ("FCA") genehmigt. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde. Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK") richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie Qualifizierte Anleger sind. Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren Inhalt vertrauen. MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules") unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist. Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist. Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen. Ende der Insiderinformation
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