Verve kündigt Absicht an, eine gezielte Aktienemission durchzuführen
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/ Schlagwort(e): Absichtserklärung/Kapitalmaßnahme
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BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DER PRESSEMITTEILUNG. Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) 18. Juni 2024 Verve kündigt Absicht an, eine gezielte Aktienemission durchzuführen Das Board der Verve Group SE (Scale Segment Frankfurt Stock Exchange: VER), (Nasdaq First North Premier Growth Market: VER) („Verve” oder „Unternehmen”) teilt hiermit seine Absicht mit, durch ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren, das von der Jahreshauptversammlung am 13. Juni 2024 genehmigt wurde („gezielte Aktienemission”), rund 27 Mio. neue A-Stammaktien (etwa 17 Prozent des ausstehenden Aktienkapitals) zu emittieren. Die gezielte Aktienemission soll in Verbindung mit der Übernahme der Jun Group („Übernahme“) durchgeführt werden, die das Unternehmen heute bekannt gegeben hat. Ziel ist, die gewünschte Kapitalstruktur des Unternehmens mit einem mittelfristigen Pro-forma-Netto-Verschuldungsgrad von 1,5-2,5x aufrechtzuerhalten. Verve hat Pareto Securities AB und Swedbank AB (publ) (zusammen als „Manager“ bezeichnet) damit beauftragt, die Bedingungen für die Durchführung der gezielten Aktienemission zu prüfen. Der Bezugspreis wird im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnt und am 19. Juni 2024 vor Handelsbeginn am Nasdaq First North Premier Growth Market endet. Das Bookbuilding-Verfahren kann nach Ermessen des Unternehmens früher oder später beendet werden und kann jederzeit abgebrochen werden. Mit dem Nettoerlös aus der gezielten Aktienemission will das Unternehmen seine gewünschte Kapitalstruktur auch nach der Finanzierung der Übernahme, die voraussichtlich im September 2024 abgeschlossen sein wird, aufrechterhalten und die Finanzlage des Unternehmens im Einklang mit seinen aktualisierten Finanzzielen weiter stärken. Die beiden größten Aktionäre des Unternehmens, die Bodhivas GmbH, die von Remco Westermann (CEO und Board-Mitglied) gehalten wird, und die von Oaktree Capital Management, L.P. („Oaktree“) verwalteten Fonds sowie ein renommiertes schwedisches Multi-Family-Office haben ihr Interesse an der Zeichnung eines erheblichen Anteils der gezielten Aktienemission bekundet. Es wird erwartet, dass durch die Unterstützung zweier wichtige Aktionäre des Unternehmens das Anlegerinteresse gesteigert wird. Das Unternehmen hat die Möglichkeit in Betracht gezogen, das erforderliche Eigenkapital durch eine Bezugsrechtsemission zu beschaffen. Das Board ist jedoch zu dem Schluss gekommen, dass eine gezielte Aktienemission deutlich zeitsparender wäre, was für die Aufrechterhaltung der gewünschten Kapitalstruktur des Unternehmens nach der Finanzierung der Übernahme von entscheidender Bedeutung ist. Außerdem würde eine Bezugsrechtsemission im Vergleich zu einer gezielten Aktienemission deutlich höhere Kosten verursachen und das Risiko einer potenziellen Marktvolatilität erhöhen. Im Unterschied zu einer Bezugsrechtsemission wird bei einer gezielten Aktienemission auch mit einer Erweiterung der Aktionärsbasis gerechnet, wodurch das Unternehmen neue qualifizierte und institutionelle Investoren gewinnt. Dies wird vom Board als vorteilhaft für das Unternehmen und die allgemeine Liquidität der Aktie eingestuft. Aus den oben genannten Gründen ist das Board zu dem Schluss gekommen, dass die Argumente für eine gezielte Aktienemission, wie sie von der Jahreshauptversammlung am 13. Juni 2024 genehmigt wurde, in diesem spezifischen Fall klar überwiegen und somit eine Ausnahme vom Grundprinzip, wonach bei Aktienemissionen die Vorzugsrechte der Aktionäre zu berücksichtigen sind, hinreichend gerechtfertigt ist. Die gezielte Aktienemission ist somit die vorteilhafteste Option und liegt im besten Interesse des Unternehmens und aller Aktionäre. Da der Bezugspreis für die gezielte Aktienemission im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens festgelegt werden wird, ist das Board der Ansicht, dass der Bezugspreis die aktuellen Marktbedingungen und die Nachfrage widerspiegeln wird. Im Rahmen der gezielten Aktienemission hat sich das Unternehmen mit den üblichen Ausnahmen verpflichtet, nach dem Datum der ersten Abwicklung für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen keine weiteren Aktien auszugeben (es sei denn, es handelt sich um eine M&A-Finanzierung). Darüber hinaus haben sich Remco Westermann (einschließlich für die Bodhivas GmbH) sowie das Board und die Geschäftsführung verpflichtet, innerhalb desselben Zeitraums von 90 Kalendertagen nach dem Datum der ersten Abwicklung keine Aktien von Verve zu verkaufen. Berater Als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners wurden Pareto Securities AB und Swedbank AB (publ) bestellt. Rechtsberater der des Unternehmens ist Baker McKenzie, und Gernandt & Danielsson Advokatbyrå steht den Managern in Rechtsfragen im Zusammenhang mit der gezielten Aktienemission beratend zur Seite. Verantwortliche Parteien Diese Informationen sind von der Verve Group SE gemäß der (EU) Marktmissbrauchsverordnung 596/2014 zu veröffentlichen. Die Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von den unten genannten verantwortlichen Personen zu dem Zeitpunkt veröffentlicht, der von Verves Nachrichtenagentur EQS Newswire bei der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung angegeben wurde. Für weitere Informationen können Sie sich an die unten genannten verantwortlichen Personen wenden. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Sören Barz Leiter Investor Relations +49 170 376 9571 soeren.barz@mgi-se.com, investor@mgi-se.com www.verve.com
Über Verve: Verve ist ein schnell wachsendes, ertragsstarkes Unternehmen für digitale Medien, das KI-gesteuerte Werbesoftware-Lösungen anbietet. Verve bringt die Nachfrage globaler Werbetreibender mit dem Werbeangebot von Publishern zusammen und verbessert die Ergebnisse durch die Nutzung von First Party Data aus dem eigenen Bestand. Getreu unserem Leitspruch „Let's make media better” konzentriert sich das Unternehmen darauf, Marken, Agenturen und Publishern bessere Ergebnisse zu ermöglichen, indem es verantwortungsvolle Werbelösungen anbietet, wobei der Schwerpunkt auf neu entstehenden Medienkanälen liegt. Verve ist hauptsächlich in Nordamerika und Europa tätig und als Societas Europaea in Schweden (Registernummer 517100-0143) eingetragen. Die Aktien des Unternehmens sind am Nasdaq First North Premier Growth Market in Stockholm und am Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Das Unternehmen hat drei besicherte Anleihen, die an der Nasdaq Stockholm und am Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind. Der zertifizierte Berater des Unternehmens am Nasdaq First North Premier Growth Market ist FNCA Sweden AB; info@fnca.se.Kontaktinformationen: info@fnca.se.
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Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die die Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen und Ziele des Unternehmens in Bezug auf die künftigen Betriebsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Leistung, die Aussichten, das erwartete Wachstum, die Strategien und Möglichkeiten sowie die Märkte, in denen das Unternehmen tätig ist, widerspiegeln. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und durch Wörter wie „glauben“, „erwarten“, „voraussagen“, „beabsichtigen“, „können“, „planen“, „schätzen“, „werden“, „sollten“, „könnten“, „zielen auf“ oder „möglicherweise“ oder jeweils deren Verneinungen oder ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung basieren auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen basieren. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, kann es nicht zusichern, dass sie sich als richtig erweisen oder eintreten werden. Da diese Aussagen auf Annahmen oder Schätzungen basieren und Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen, können die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen aufgrund zahlreicher Faktoren erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten abweichen. Solche Risiken, Unwägbarkeiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse wesentlich von den in dieser Pressemitteilung durch solche zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen. Das Unternehmen garantiert nicht, dass die Annahmen, die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zugrunde liegen, fehlerfrei sind, und die Leser dieser Pressemitteilung sollten sich nicht übermäßig auf die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung verlassen. Die Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen, die in dieser Pressemitteilung ausdrücklich oder implizit enthalten sind, beziehen sich nur auf das Datum der Veröffentlichung und können sich ohne Vorankündigung ändern. Weder das Unternehmen noch eine andere Partei verpflichtet sich, zukunftsgerichtete Aussagen zu überprüfen, zu aktualisieren, zu bestätigen oder öffentlich zu korrigieren, um eingetretene Ereignisse oder Umstände zu berücksichtigen, die sich auf den Inhalt dieser Pressemitteilung beziehen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder im Regelwerk für Emittenten des Nasdaq First North Growth Market vorgeschrieben.
Informationen für Vertriebspartner Ausschließlich für die Zwecke der Anforderungen an die Produktüberwachung, die in folgenden Vorschriften enthalten sind: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II“); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) lokalen Durchführungsmaßnahmen (zusammen als „MiFID II Anforderungen an die Produktüberwachung“ bezeichnet), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die „Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente konzipieren“ (im Sinne der MiFID II Anforderungen an die Produktüberwachung), treffen könnte, wurden die Aktien des Unternehmens einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, das ergeben hat, dass diese Aktien (i) mit einem Endzielmarkt von Privatanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien gemäß der Definition in MiFID II erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß MiFID II zulässigen Vertriebskanäle in Frage kommen („EU-Zielmarktbewertung”). Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens aller Wertpapierfirmen, die im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland Finanzinstrumente konzipieren, hat die Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien des Unternehmens zu dem Schluss geführt, dass (i) der Zielmarkt für diese Aktien nur aus geeigneten Gegenparteien im Sinne des FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook und professionellen Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht, die durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 („UK MiFIR“) Teil des nationalen Rechts ist; und (ii) alle Vertriebskanäle für solche Aktien an berechtigte Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind („UK-Zielmarktbewertung“, zusammen mit der EU-Zielmarktbewertung als „Zielmarktbewertung“ bezeichnet). Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten die Vertreiber beachten, dass der Preis der Aktien des Unternehmens fallen kann und Anleger ihre gesamte Anlage oder einen Teil davon verlieren können; die Aktien des Unternehmens keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Aktien des Unternehmens nur für Anleger geeignet, die kein garantiertes Einkommen oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige daraus resultierende Verluste tragen zu können. Die Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, rechtlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die gezielte Aktienemission. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Manager ungeachtet der Zielmarktbewertung nur Anleger vermitteln werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbewertung ist (a) keine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II oder der UK MiFIR; (b) keine Empfehlung an einen Anleger oder eine Anlegergruppe, in die Aktien des Unternehmens zu investieren, diese zu kaufen oder irgendwelche sonstigen Handlungen in Bezug auf die Aktien vorzunehmen.
Jeder Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien des Unternehmens vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
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