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19 May 2025 11:44AM

EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Deutsche Bank AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai 2025 und werben um Unterstützung


Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Deutsche Bank AG werden! Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai 2025 und werben um Unterstützung

19.05.2025 / 11:44 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


EY darf nicht erneut Abschlussprüfer bei der Deutsche Bank AG werden!

Aktionäre stellen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai 2025 und werben um Unterstützung

 

Die Deutsche Bank AG plant, auf der Hauptversammlung am 22. Mai 2025 erneut Ernst & Young (EY) als Abschlussprüfer zu bestellen. Dies ruft energischen Widerspruch von Aktionären auf den Plan.

Was diese Aktionäre kritisieren: Die erneute Bestellung von EY für das wichtige Amt des Abschlussprüfers ist mit der negativen Rolle von EY im Wirecard-Skandal nicht zu vereinbaren. Dies gilt umso mehr, als EY bislang nicht nur jede Aufklärung des Wirecard-Skandals verweigert, sondern auch nicht bereit ist, über eine Entschädigung der Wirecard-Anleger zu verhandeln. Hinzu kommt noch: Im Januar/Februar 2024 hat die deutsche EY-Landesgesellschaft einen spektakulären Rechtsformwandel vollzogen. Durch diesen Rechtsformwandel ist der Zugriff der Gläubiger auf die Vermögenswerte der vormals einheitlichen deutschen EY-Landesgesellschaft deutlich begrenzt worden. Anders gesagt: EY hat sich selber klein gemacht, um bei Gefahr bis hinein in die Insolvenz flüchten zu können. 

Aktionär Roberto Siotto aus Braunschweig, der den maßgeblichen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai gestellt hat: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass EY von der Deutschen Bank erneut als Abschlussprüfer beauftragt werden soll. EY gehört zu den Verantwortlichen im Wirecard-Skandal, dem größten Finanzskandal der deutschen Geschichte. EY weigert sich ausdrücklich, einer höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen und sich um Einigungslösungen mit den Geschädigten zu bemühen.“

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei die größte Klägergruppe im Fall Wirecard gegen EY vertritt, darunter auch Roberto Siotto, ergänzt: „Die Deutsche Bank AG schadet sich mit der Beauftragung von EY aber auch selbst. Die Rechtsformumwandlung vom Januar/Februar 2024 hat zur Folge, dass EY insgesamt nur noch mit dem im Handelsregister eingetragenen Haftkapital haftet. Dies ist ein Betrag von ca. 2 Mio. EURO. Eine derart niedrige Haftsumme ist der Größe der Aufgabe bei der Deutsche Bank AG, und auch der Höhe des zu erwartenden Honorars, nicht mehr angemessen. Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wäre nicht mehr in der Lage, für mögliche Schadensfälle angemessen aufzukommen. Warum beauftragt die Deutsche Bank AG einen Vertragspartner wie EY, der sich selber klein macht und damit zu erkennen gibt, dass er gerichtlichen Verurteilungen nicht nachkommen, sondern bei Bedarf in die Insolvenz flüchten will?“   

Was bei der Entscheidung der Deutschen Bank, EY erneut zu mandatieren, besonders irritiert: Zwei Fondsgesellschaften der Deutsche Bank-Tochter DWS haben große Beträge in Wirecard-Aktien investiert und verloren. Diese Fondsgesellschaften klagen selbst gegen EY auf Schadensersatz. Roberto Siotto fragt: „Wie kann es sein, dass die Fondsgesellschaften – sozusagen die „Enkeltöchter“ – gegen EY klagen, aber die „Großmutter“, die Deutsche Bank AG, EY immer noch als Abschlussprüfer mandatiert? Hier werden doch alle Maßstäbe guter Unternehmensführung verletzt.“  

Roberto Siotto hat daher in Abstimmung mit seinem Anwalt Dr. Wolfgang Schirp einen Gegenantrag zur Hauptversammlung am 22. Mai gestellt, der darauf gerichtet ist, EY nicht erneut als Abschlussprüfer zu bestellen. Die beiden Aktivisten werben bei allen anderen Aktionären ausdrücklich um Unterstützung.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

 

  • Roberto Siotto, Braunschweig, Tel. 0049-172-7539755, mail: robertosiotto@gmx.de;
  • Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte mbB, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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