SoftwareOne Gründeraktionäre bekräftigen ihren Vorschlag für eine Neubesetzung des Verwaltungsrats und geben ihre Unterstützung für Till Streichert als neues unabhängiges Mitglied bekannt
Lemongrass Communications AG
/ Schlagwort(e): Generalversammlung
Medienmitteilung von Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG, René Gilli SoftwareOne Gründeraktionäre bekräftigen ihren Vorschlag für eine Neubesetzung des Verwaltungsrats und geben ihre Unterstützung für Till Streichert als neues unabhängiges Mitglied bekannt Zürich, 3. April 2024 – Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG und René Gilli – sie bilden die Gruppe der Gründeraktionäre, die zusammen 29% an SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON) halten – bekräftigen ihren Antrag auf Abwahl aller derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats, mit Ausnahme von Daniel von Stockar, anlässlich der Generalversammlung vom 18. April 2024. In diesem Zusammenhang gaben die Gründeraktionäre bekannt, dass sie die Wahl von Till Streichert unterstützen werden, der vom derzeitigen Verwaltungsrat als neues unabhängiges Mitglied nominiert wurde. Annabella Bassler, eine von den Gründeraktionären nominierte unabhängige Kandidatin, hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Die Gründeraktionäre werden ausserdem Till Spillmann als Mitglied des Nominations- und Vergütungsausschusses nominieren. Aufgrund falscher und irreführender Informationen betonen[1] die Gründeraktionäre zudem erneut, dass Jörg Riboni, Andrea Sieber und Till Spillmann, die sie als unabhängige Verwaltungsratsmitglieder vorschlagen, in keiner Weise mit ihnen verbunden oder anderweitig assoziiert sind. Insbesondere bekräftigen die Gründeraktionäre, dass zwischen ihnen und den vorgeschlagenen unabhängigen Mitgliedern weder Vereinbarungen, Engagements oder sonstige Instruktionen noch irgendwelche geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen. Die Kandidaten haben bereits vor ihrer Nominierung zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Wahl nur als unabhängige Mitglieder annehmen würden. Der Vorschlag des derzeitigen Verwaltungsrats, ein gemischtes Gremium unter seiner Mehrheit zu bilden, einschliesslich zweier von den Gründeraktionären nominierter Kandidaten als deren Vertreter, basiert somit auf falschen Tatsachenannahmen – denn die Kandidaten stehen nicht als Vertreter der Gründeraktionäre zur Wahl. Die Gründeraktionäre sind mit der Klassifizierung der unabhängigen Kandidaten als nicht-unabhängig durch den derzeitigen Verwaltungsrat und ISS nicht einverstanden. Darüber hinaus würde ein gemischter Verwaltungsrat den bestehenden Konflikt innerhalb des Gremiums und mit der grössten Aktionärsgruppe nicht lösen – einen Konflikt, der das Fortkommen des Unternehmens beeinträchtigt. Die Gründeraktionäre sind davon überzeugt, dass sich SoftwareOne mit einer umfassenden Neubesetzung des Verwaltungsrats am besten entwickeln kann. Neues Rechtsgutachten Zum Thema Unabhängigkeit und Interessenkonflikte kommt Hans-Ueli Vogt, Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, in einem Rechtsgutachten1 zum Schluss, dass «die Tatsache, dass die Kandidaten von den Gründeraktionären vorgeschlagen wurden, ihre Unabhängigkeit weder aus rechtlicher Sicht noch hinsichtlich Corporate-Governance-Standards beeinträchtigt». Und: «Weder die beiden Gründeraktionäre, die sich zur Wahl stellen, noch die unabhängigen Verwaltungsratskandidaten würden im Falle ihrer Wahl einem dauerhaften und strukturellen Interessenkonflikt oder einer anderen Art von Interessenkonflikt ausgesetzt sein, nur weil sie Aktionäre sind bzw. von Aktionären vorgeschlagen wurden.» Prof. Vogt unterstreicht ausserdem, dass der Verwaltungsrat von SoftwareOne, sollten die von den Gründeraktionären vorgeschlagenen Kandidaten gewählt werden, gut gerüstet wäre, um seine Aufgaben effektiv zu erfüllen und gleichzeitig die Gesetze und Vorschriften zu Interessenkonflikten, wie sie vom Gesellschaftsrecht und den zuständigen Behörden vorgeschrieben sind, vollständig einzuhalten, einschliesslich der Übernahmeregeln.
Weitere Informationen, einschliesslich des Rechtsgutachtens, stehen zur Verfügung unter: SWON Founding Shareholders Public Information
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[1] Alle Aussagen zu Unabhängigkeit gelten auch für Annabella Bassler. Zusatzmaterial zur Meldung: Datei: Press_Release_Founders_SoftwareOne_20240403_D
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