Barkapitalerhöhung und beabsichtigte Sachkapitalerhöhung
EQS-Ad-hoc: aap Implantate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Der Vorstand der aap Implantate AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 10.979.625,00 um EUR 1.097.962,00 auf EUR 12.077.587,00 durch Ausgabe von 1.097.962 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 („Neue Aktien“), gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2024/I und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen („Barkapitalerhöhung“). Der Ausgabebetrag je Neuer Aktie beträgt EUR 2,03. Die Barkapitalerhöhung entspricht rund 10 % des bestehenden Grundkapitals. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt im Wege der Privatplatzierung an ausgewählte Investoren. Die Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt sein. Die Barkapitalerhöhung dient der benötigten Liquidität sowie der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft und sichert damit, ausgehend von einem regulären Geschäftsverlauf, mittelfristig deren Finanzierung. Der Bruttoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung wird sich auf rund EUR 2,2 Mio. belaufen. Zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis beabsichtigt der Vorstand der Gesellschaft ferner, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, unter weiterer teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2024/I, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sacheinlagen um bis zu EUR 400.000,00 zu erhöhen (ca. 3,6 % des derzeit bestehenden Grundkapitals). Gegenstand der Sacheinlage sollen der Gesellschaft gewährte Aktionärsdarlehen im Nennbetrag von EUR 750.000,00 nebst aufgelaufener Zinsen sein, die gegen Gewährung von weiteren bis zu 400.000 Neuen Aktien in die Gesellschaft im Wege eines Debt-to-Equity Swaps eingebracht werden sollen. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien entspricht somit ebenfalls EUR 2,03. Die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen bedarf einer Sacheinlagenprüfung durch einen gerichtlich bestellten Sacheinlageprüfer. Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen dient der Stärkung der Bilanzstruktur durch Erhöhung des Eigenkapitals bei gleichzeitigem Wegfall der Darlehensverpflichtungen und führt zu einer Reduzierung der mit der Gewährung der Aktionärsdarlehen verbundenen Zinslast.
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