Vorstand der Huber Automotive AG beschließt Vorschlag zur Prolongation und Zinsanpassung der im April 2024 fälligen Anleihe 2019/2024
EQS-Ad-hoc: Huber Automotive AG / Schlagwort(e): Anleihe
Der Vorstand der Huber Automotive AG (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Gläubigern der durch die Gesellschaft begebenen EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430), die derzeit in Höhe von EUR 20.460.000 aussteht und am 16. April 2024 zur Rückzahlung fällig ist, vorzuschlagen, die Laufzeit zu verlängern und eine Anpassung des Zinscoupons vorzunehmen. Die Änderung der Anleihebedingungen hinsichtlich einer späteren Fälligkeit zur Rückzahlung würde der Gesellschaft nach einer mehrjährigen Wachstumsphase unter herausfordernden Rahmenbedingungen in Verbindung mit neu zugeführtem Kapital die notwendige Flexibilität und Liquidität erhalten, um den weiteren operativen Ausbau der Geschäftstätigkeit und die Vorfinanzierung neuer Aufträge einzuleiten. Die Einzelheiten zur Beschlussfassung der Gläubiger wird die Gesellschaft gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen. Weder eine etwaige Reduzierung des zukünftigen Zinscoupons noch eine Aussetzung der Couponzahlung zum 16. April 2024 werden Gegenstand des initialen Vorschlags der Gesellschaft zur Änderung der Anleihebedingungen sein. Ansprechpartner IR/PR: Torsten Biallas
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Huber Automotive AG |
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Deutschland | |
Telefon: | 07335/9206-0 |
E-Mail: | info@huber-group.com |
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ISIN: | DE000A2TR430 |
WKN: | A2TR43 |
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