Vorzeitiges Ende der Zeichnungsfrist für Unternehmensanleihe 2024/2028 aufgrund starker Nachfrage
EQS-Ad-hoc: The Platform Group AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG. The Platform Group AG: Vorzeitiges Ende der Zeichnungsfrist für Unternehmensanleihe 2024/2028 aufgrund starker Nachfrage Düsseldorf, 28. Juni 2024. The Platform Group AG ist mit ihrer Unternehmensanleihe 2024/2028 auf großes Interesse nationaler und internationaler Investoren gestoßen. Aufgrund der starken Nachfrage wird die Gesellschaft die ursprünglich im Rahmen des öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse für die neue Unternehmensanleihe 2024/2028 (ISIN: NO0013256834, WKN A383EW) bis zum 3. Juli 2024, 9:00 Uhr MESZ vorgesehene Zeichnungsfrist entsprechend vorzeitig beenden. Anleger können mit der vorzeitigen Beendigung der Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse noch bis zum 1. Juli 2024, 12:00 Uhr MESZ, Zeichnungsaufträge für die neue Anleihe 2024/2028 abgeben. Vorgesehen ist eine Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Quotation Board (Open Market) und innerhalb von sechs Monaten nach dem Begebungstag im Nordic ABM der Osloer Börse. Der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxemburg, gebilligte und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutschland, notifizierte Wertpapierprospekts steht zum Download unter https://corporate.the-platform-group.com/de/ in der Rubrik „Anleihe“ und unter www.luxse.com zur Verfügung.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in Deutschland und Luxemburg erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Prospekts. Eine Anlageentscheidung über Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Prospekts getroffen werden. Der Prospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft (https://corporate.the-platform-group.com/de/) in der Rubrik „Investors“ kostenlos erhältlich. Die Billigung des Prospekts durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Der Prospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://corporate.the-platform-group.com/de/ abrufbar. In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme Deutschlands und Luxemburgs richtet sich diese Veröffentlichung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist („Prospektverordnung“), sind. Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verbreitet werden bzw. richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung („Verordnung“) sind oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind oder andere Personen, denen die Informationen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Die neuen Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb von Wertpapieren wird nur gegenüber relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht des Securities Act befreit. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben. Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den derzeitigen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und Informationen der Geschäftsführung. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen beschriebenen abweichen; weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernimmt irgendeine Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Meinungen oder der zugrunde liegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung gelten und dass weder die Gesellschaft noch der Lead Manager eine Verpflichtung eingehen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EIN WERBEDOKUMENT (WERBUNG); ANLEGER SOLLTEN DIE IN DIESEM WERBEDOKUMENT ERWÄHNTEN WERTPAPIERE AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZEICHNEN ODER KAUFEN.
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