Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr 2024 unterliegt Sondereinfluss durch OZG-Änderungsgesetz; spürbare Verbesserung für das zweite Halbjahr erwartet
EQS-Ad-hoc: ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Halbjahresergebnis München, 06.08.2024 – Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Allgeier SE (ISIN DE000A2GS633, WKN A2GS63) ist im ersten Halbjahr 2024 durch eine politisch verursachte Sondersituation im Bereich der öffentlichen Auftraggeber beeinflusst. Die Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), dem zentralen Gesetz für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen, wurde – nach der Verabschiedung durch den Bundestag im Februar – unerwartet im Bundesrat blockiert. Dies führte dazu, dass eine Vielzahl von bereits im Budget vorgesehenen und in der Personalplanung berücksichtigten Digitalisierungsprojekten auf Bundes- und Länderebene im ersten Halbjahr verzögert wurde und nicht wie geplant starten konnte. Unseren Gruppenunternehmen, vor allem mgm technology partners und publicplan, ist dadurch im ersten Halbjahr 2024, insbesondere im zweiten Quartal, in Bezug auf bereits gewonnene Projekte ein Umsatz von ca. 10 Mio. Euro entgangen. Die Folge war eine vorübergehend niedrige Auslastung in den betroffenen Unternehmensbereichen. Dies bedeutete eine Belastung des EBITDA im ersten Halbjahr in der Größenordnung von 4-5 Mio. Euro. Der Umsatz im ersten Halbjahr 2024 betrug im Konzern in Summe 225 Mio. Euro statt der ursprünglich geplanten über 240 Mio. Euro. Das bereinigte EBITDA lag mit 23 Mio. Euro um etwa 2 Mio. Euro unter dem geplanten Niveau. Bei einer zusätzlichen Bereinigung der Sondersituation aufgrund des verspäteten Inkrafttretens des OZG-Änderungsgesetzes hätte das bereinigte EBITDA im ersten Halbjahr bei über 27 Mio. Euro und damit über dem geplanten Ergebnis gelegen. Im ersten Halbjahr 2023 hatte das bereinigte EBITDA bei 24 Mio. Euro gelegen. Im Laufe des Juni 2024 konnte zwischen Bund und Ländern eine Einigung gefunden werden und das OZG-Änderungsgesetz ist am 24. Juli 2024 in Kraft getreten. Daher wird sich die Situation im Laufe des dritten Quartals sukzessive auflösen und für das zweite Halbjahr höhere Umsätze in den bereits budgetierten Projekten ermöglichen. Die Umsatzbelastung aus der Sondersituation wird sich im zweiten Halbjahr noch einmal auf die Größenordnung von 10 Mio. Euro belaufen. Die entsprechende Ergebnisbelastung wird aufgrund der steigenden Auslastung im zweiten Halbjahr nur noch ca. 2 Mio. Euro betragen. In Summe verschiebt sich damit Geschäft aus den gewonnenen Projekten aus dem Jahr 2024 bis ins Jahr 2025 hinein. Dies verbessert die Aussichten für 2025 und die folgenden Jahre, in denen ein enormer Nachholbedarf im Bereich der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen abgearbeitet werden muss. Aus diesem Grund haben wir im ersten Halbjahr 2024 unsere Kapazitäten trotz der zeitweilig niedrigen Auslastung nicht nennenswert reduziert und werden diese ab sofort weiter deutlich ausbauen. In Feldern wie der Entwicklung von Digitalisierungslösungen auf der Basis von Open-Source-Software erwarten wir eine stark wachsende Nachfrage. Für das zweite Halbjahr 2024 erwarten wir eine spürbare Verbesserung der Nachfragesituation, vor allem im Bereich der öffentlichen Auftraggeber. Der Umsatz des zweiten Halbjahres wird zwischen 250 und 260 Mio. Euro erwartet. Das bereinigte EBITDA für das zweite Halbjahr wird aufgrund der deutlich verbesserten Auslastung in der Größenordnung um die 40 Mio. Euro erwartet. Dabei sind ca. 2 Mio. Euro Belastung aus der Sondersituation der verspätet beginnenden OZG-Projekte einkalkuliert. Ohne diese Sonderbelastung wäre der Umsatz auch im zweiten Halbjahr um ca. 10 Mio. Euro höher und die Erwartung in Bezug auf das bereinigte EBITDA läge bei über 41 Mio. Euro. Im zweiten Halbjahr 2023 hatte das bereinigte EBITDA bei 37 Mio. Euro gelegen. Für das Gesamtjahr 2024 bedeutet das einen Konzernumsatz zwischen 475 und 480 Mio. Euro und ein bereinigtes EBITDA in der Größenordnung von 63 Mio. Euro, was einer operativen Ergebnismarge von knapp 13 Prozent entspricht. Ohne die Sonderbelastung aus dem verspäteten OZG-Änderungsgesetz würde das erwartete bereinigte EBITDA bei über 69 Mio. Euro liegen. Für das außerordentliche Ergebnis des Gesamtjahres 2024 wird in Summe ein positiver Betrag von ca. 5 Mio. Euro erwartet. Der erwartete Betrag enthält neben außerordentlichen Aufwendungen für Strukturmaßnahmen und Kostenreduzierungen einen positiven Ergebnisbeitrag aus der Neuvereinbarung einer Earn-Out-Regelung für die Tochtergesellschaft evora. Dort hat das Ausscheiden von zwei der vier Gründer als Minderheitsgesellschafter und die Übernahme der Minderheitenanteile durch die beiden das Unternehmen führenden Gründer im dritten Quartal 2024 zum Abschluss einer angepassten Gesellschaftervereinbarung und einer angepassten Earn-Out-Regelung geführt. Damit wird das berichtete EBITDA des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 in einer Größenordnung von 68 Mio. Euro erwartet (Vorjahr: 58 Mio. Euro). Die Geschäftszahlen des ersten Halbjahres 2024 werden im Einzelnen im Halbjahresfinanzbericht für den Allgeier-Konzern dargestellt, der am 15. August 2024 veröffentlicht wird.
Ende der Insiderinformation
06.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | ALLGEIER SE |
Einsteinstraße 172 | |
81677 München | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0) 89 - 99 84 21 0 |
Fax: | +49 (0) 89 - 99 84 21 11 |
E-Mail: | info@allgeier.com |
Internet: | http://www.allgeier.com |
ISIN: | DE000A2GS633 |
WKN: | A2GS63 |
Indizes: | CDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1961899 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
1961899 06.08.2024 CET/CEST