ETERNA: Zweite Gläubigerversammlung erreicht nicht das notwendige Quorum für eine Stundung der Zinszahlung und bestellt gemeinsamen Vertreter
DGAP-Ad-hoc: ETERNA Mode Holding GmbH / Schlagwort(e): Anleihe ETERNA: Zweite Gläubigerversammlung erreicht nicht das notwendige Quorum für eine Stundung der Zinszahlung und bestellt gemeinsamen Vertreter Passau, 16. Juli 2021 - Auf der zweiten Gläubigerversammlung der eterna Mode Holding GmbH konnte heute die vorgeschlagene Stundung der Zinszahlungen der Anleihe 2017/2024 (WKN: A2E4XE/ISIN DE000A2E4XE4) nicht beschlossen werden. Zwar stimmte jeweils die Mehrheit der teilnehmenden Anleihegläubiger für den Vorschlag, jedoch wurde das für eine Beschlussfähigkeit notwendige Quorum von mindestens 25% nicht erreicht. Als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger wurde Rechtsanwalt Klaus Nieding mit großer Mehrheit von der Gläubigerversammlung bestellt. Weitere zur Abstimmung vorgeschlagene Ermächtigungen für den gemeinsamen Vertreter konnten nicht verabschiedet werden, da auch hierfür das notwendige Quorum nicht erreicht wurde. Basierend auf den Ergebnissen der Gläubigerversammlung wird ETERNA die Gespräche mit allen involvierten Parteien fortführen mit dem Ziel, einer Kündigung des Schuldscheindarlehens entgegenzuwirken und die Sicherung der Finanzierung für das Unternehmen herbeizuführen. Zur umfassenden Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage hat ETERNA auch ein IDW S6 Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wird voraussichtlich im August 2021 vorliegen. Die eterna Mode Holding GmbH wird den Beschluss der zweiten Gläubigerversammlung zeitnah auf der Unternehmenswebseite unter https://unternehmen.eterna.de/de/anleihe veröffentlichen. -Ende der Ad-hoc-Mitteilung-
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