Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE
EQS-Ad-hoc: Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Absichtserklärung Berlin, 18. September 2024 Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE Vonovia SE („Vonovia“) und Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen“) sind am heutigen Tag übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen Vonovia als herrschendem Unternehmen und Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen aufzunehmen und die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen von Vonovia ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien von Vonovia gemacht und für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag werden Vonovia und Deutsche Wohnen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festlegen. Die Deutsche Wohnen geht davon aus, dass außerordentliche Hauptversammlungen von Vonovia und Deutsche Wohnen im Dezember 2024 um die erforderliche Zustimmung zu diesem Vertrag gebeten werden.
*** Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.
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