Allianz SE hat sich zur Ausweitung des Gesamtvolumens des Rückkaufs eigener Aktien im Geschäftsjahr 2024 entschlossen
EQS-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Die Allianz SE hat sich entschlossen, das Gesamtvolumen des Rückkaufs eigener Aktien im Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro auszuweiten. Die Allianz SE hat daher beschlossen, zusätzlich eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zurückzuerwerben. Der Rückkauf dieses zusätzlichen Volumens soll zwischen Mitte August und 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Der Rückkauf des bereits im Februar 2024 beschlossenen Volumens von bis zu 1 Milliarde Euro wurde bereits im Juli 2024 abgeschlossen. Die Allianz SE wird sämtliche gekauften Aktien einziehen.
Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten. Ende der Insiderinformation Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative Publizität, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (v) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (vi) Stornoraten, (vii) die Ausfallrate von Kreditnehmern, (viii) Änderungen des Zinsniveaus, (ix) Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x) Gesetzes- und sonstige Rechtsänderungen einschließlich steuerlicher Regelungen, (xi) die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden. Keine Pflicht zur Aktualisierung Die Allianz übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht. Privatsphäre und Datenschutz
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1963409 07.08.2024 CET/CEST