Centrotec SE: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung
DGAP-Ad-hoc: Centrotec SE / Schlagwort(e): Delisting Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) Ad hoc CENTROTEC SE: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung Brilon, 18. November 2020 Der Vorstand der CENTROTEC SE (ISIN DE0005407506 / WKN 540750) hat heute beschlossen, in Abstimmung mit dem Großaktionär Guido Krass, der die Gesellschaft bereits im Sinne des WpÜG kontrolliert, einen Widerruf der Zulassung der Aktien der CENTROTEC SE zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting). Im Rahmen einer heute durchgeführten gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, zu diesem Zweck mit Herrn Krass eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abgeschlossen. In dieser Vereinbarung hat sich Herr Krass verpflichtet, den Aktionären der CENTROTEC SE ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien in bar in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises zu unterbreiten. Der gesetzliche Mindestpreis entspricht dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt werden. Nach Einschätzung von Herrn Krass beträgt der Mindestpreis aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen näherungsweise EUR 15,03; der Vorstand weist darauf hin, dass der gesetzliche Mindestpreis und damit der von Herrn Krass im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots gebotene Angebotspreis ggf. auch etwas höher oder niedriger als dieser Betrag sein kann. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und, vorbehaltlich einer Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage und der Angemessenheit des Angebotspreises, das Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen und unter Beachtung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen. Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von CENTROTEC-Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.
18.11.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Centrotec SE |
Am Patbergschen Dorn 9 | |
59929 Brilon | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)2961 96631-0 |
Fax: | +49 (0)2961 96631-100 |
E-Mail: | ir@centrotec.de |
Internet: | www.centrotec.de |
ISIN: | DE0005407506 |
WKN: | 540750 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1149016 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1149016 18.11.2020 CET/CEST