Surteco Group SE; Bieter: Banasino Investments S.a r.l.
EQS-WpÜG: Banasino Investments S.a r.l. / Kontrollerlangung Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: BANASINO INVESTMENTS S.à r.l. 1 Rue Gadderscheier 4984 Soleuvre Luxemburg eingetragen im Handels- und Firmenregister von Luxemburg (registre de commerce et des sociétés) unter der Registernummer B271922
Zielgesellschaft: SURTECO GROUP SE Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 86647 Buttenwiesen Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 23000 WKN: 517690 / ISIN DE0005176903
Die BANASINO INVESTMENTS S.à r.l. (die „Bieterin“) hat am 4. Oktober 2024 durch den Erwerb weiterer Aktien der SURTECO GROUP SE (die „Zielgesellschaft“) die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Die Bieterin hält unmittelbar 4.652.218 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die „SURTECO-Aktien“); dies entspricht 30,00% der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Darüber hinaus hält die Bieterin keine Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Ihr werden keine Stimmrechte nach § 30 WpÜG zugerechnet. Mit dem vorgenannten Erwerb von SURTECO-Aktien durch die Bieterin am 4. Oktober 2024 werden die Stimmrechte aus den 4.652.218 Aktien der Zielgesellschaft, die die Bieterin hält, auch den folgenden Personen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet, die damit am 4. Oktober 2024 ebenfalls Kontrolle über die Zielgesellschaft gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG erlangt haben:
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der BANASINO INVESTMENTS LIMITED, der Luda Stiftung sowie des Herrn Matthias Kaindl (zusammen die „Weiteren Kontrollerwerber“). Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot (das „Pflichtangebot“) an alle Aktionäre der Zielgesellschaft veröffentlichen. Im Rahmen des Pflichtangebots wird die Bieterin den Aktionären der Zielgesellschaft anbieten, ihre Aktien zum gesetzlichen Mindestpreis zu erwerben. Im Übrigen erfolgt das Pflichtangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Angebotsunterlage (auf Deutsch sowie eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Pflichtangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird im Internet unter https://www.banasino-angebot.com veröffentlicht. Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Pflichtangebots auch die aus § 35 Abs. 2 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SURTECO-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Pflichtangebots sowie weitere das Pflichtangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von SURTECO-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Pflichtangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Pflichtangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar SURTECO-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf SURTECO-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soleuvre, 4. Oktober 2024
BANASINO INVESTMENTS S.à r.l.
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