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Defence Therapeutics Inc.
ISIN: CA24463V1013
WKN: A3CN14
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Defence Therapeutics Inc. · ISIN: CA24463V1013 · Newswire (Company)
Country: Kanada · Primary market: Canada · EQS NID: 1970855
19 August 2024 18:45PM

DEFENCE UNTERSUCHT DIE ANWENDUNG DER ACCUM®- HYDROGELTECHNOLOGIE ZUM TRANSPORT VON GLP-1 ZWECKS VERBESSERUNG DER WIRKSAMKEIT DER BEHANDLUNG VON DIABETES UND ZUM ERZIELEN EINES GEWICHTSVERLUSTS  


EQS-News: Defence Therapeutics Inc. / Schlagwort(e): Sonstiges
DEFENCE UNTERSUCHT DIE ANWENDUNG DER ACCUM®- HYDROGELTECHNOLOGIE ZUM TRANSPORT VON GLP-1 ZWECKS VERBESSERUNG DER WIRKSAMKEIT DER BEHANDLUNG VON DIABETES UND ZUM ERZIELEN EINES GEWICHTSVERLUSTS  

19.08.2024 / 18:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

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CSE: DTC  Börse Frankfurt: DTC  USOTC: DTCFF   PRESSEMITTEILUNG

 

DEFENCE UNTERSUCHT DIE ANWENDUNG DER ACCUM®- HYDROGELTECHNOLOGIE ZUM TRANSPORT VON GLP-1 ZWECKS VERBESSERUNG DER WIRKSAMKEIT DER BEHANDLUNG VON DIABETES UND ZUM ERZIELEN EINES GEWICHTSVERLUSTS

 

Vancouver, Britisch Columbia, Kanada, den 19. August 2024 – Defence Therapeutics Inc. („Defence“ oder das „Unternehmen“), (CSE: DTC, OTCQB: DTCFF, Börse Frankfurt: DTC), ein kanadisches biopharmazeutisches Unternehmen, das neuartige immunonkologische Impfstoffe und Technologien zur Arzneimittelverabreichung entwickelt, freut sich, ein Projekt bekanntzugeben, das in der Untersuchung der potenziellen Vorteile des Einsatzes der Accum®-Technologie zur Erhöhung der Halbwertszeit und der Wirksamkeit von GLP-1-Rezeptor-Antagonisten als Behandlung gegen Fettleibigkeit und zugehörige Komorbiditäten (Diabetes Typ 2) besteht. 

 

Fettleibigkeit ist eines der dringendsten Gesundheitsprobleme weltweit, mit umfassenden Komorbiditäten wie Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Steatohepatitis und chronische Nierenerkrankungen, um nur einige zu nennen. Es wird geschätzt, dass bis 2035 mehr als vier Milliarden Menschen – etwa 50 % der Weltbevölkerung – von Fettleibigkeit oder Übergewicht betroffen sein werden. Laut der WHO sind derzeit mehr als eine Milliarde Menschen übergewichtig, wozu 650 Millionen Erwachsene, 340 Millionen Jugendliche und 39 Millionen Kinder zählen. Diese wachsende Zahl stellt eine enorme Belastung für die Gesellschaften und Gesundheitssysteme weltweit dar. Die Entwicklung von revolutionären Medikamenten, die eine Reduzierung des Körpergewichts bei übergewichtigen und fettleibigen Patienten um 15 % bis 20 % ermöglichen, könnte die größte Chance sein, die die Pharmaindustrie je erlebt hat.

https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/obesity-and-overweight


https://www.worldobesity.org/news/economic-impact-of-overweight-and-obesity-to-surpass-4-trillion-by-2035

Das körpereigene GLP-1 hat eine sehr kurze Halbwertszeit (~ 2 Min.) und wird schnell durch die Dipeptidyl-Peptidase IV (DPP-4) abgebaut. Daher wurden modifizierte GLP-1-Peptidanaloga mit verbesserter Stabilität für therapeutische Zwecke entwickelt. Das erste als Wirkstoff zur Diabetesbekämpfung zugelassene GLP-1 Peptidanalogon war Exenatid. Die Halbwertszeit von Exenatid nach einer subkutanen Injektion beträgt ∼2–3 Std., so dass täglich zwei Injektionen erforderlich sind. Liraglutid ist ein humanes GLP-1-Analogon mit einer Halbwertszeit von ∼13 Stunden, wodurch es sich für die Verabreichung einer einzigen täglichen Dosis eignet. In den letzten Jahren sind auch Dulaglutid und Semaglutid verfügbar geworden; hierbei handelt es sich um GLP-1-Analoga mit lang anhaltender Wirkung (Halbwertszeit von >100 Stunden), bei denen eine einzige Injektion pro Woche ausreicht. Die aktuellen Beschränkungen der GLP-1-Analoga betreffen die Verträglichkeit der gastrointestinalen Nebenwirkungen, Herausforderungen bei der Handhabung der Injektionen sowie die Kosten und Skalierbarkeit der Medikamentenherstellung. Außerdem gibt es immer noch Patienten, deren Glukosespiegel und Körpergewicht nicht adäquat durch die aktuellen Therapien kontrolliert werden kann. Obwohl die Optimierung der GLP-1-Medikamente die Häufigkeit der Injektionen von einer täglichen Verabreichung auf eine wöchentliche Injektion reduziert hat, führte die immer noch bestehende Belastung durch wöchentliche Injektionen im Rahmen der Behandlung zu einer schlechten Patienten-Compliance. Für eine bessere Patienten-Compliance stellt die Entwicklung von längerfristig wirkenden GLP-1-Agonisten daher immer noch eine Notwendigkeit dar. 

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4329993/

https://link.springer.com/chapter/10.1007/5584_2020_496

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1262363623000526?via%3Dihub

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC10823535/


Defence plant derzeit, eine Formulierung zu entwickeln, welche die Accum®-Technologie integriert, um die in-vivo-Stabilität, die Verteilung, die Verträglichkeit und die Aktivität der GLP-1-Analoga zu optimieren, indem es als schützende Nanocarrier-Formulierung fungiert.

 

Laut GlobalData wächst der Markt für GLP-1-Rezeptor-Antagonisten mit „beispielloser” Geschwindigkeit und wird bis 2033 einen Wert von über 125 Milliarden US-Dollar erreichen. 

https://www.biospace.com/glp-1-receptor-agonist-market-to-reach-125b-by-2033-globaldata


Über Defence:

Defence Therapeutics ist ein börsennotiertes, im klinischen Stadium befindliches Biotech-Unternehmen, das unter Einsatz seiner firmeneigenen Plattform daran arbeitet, die nächste Generation von Impfstoffen und ADC-Produkten zu entwickeln. Der Kern der Defence Therapeutics-Plattform besteht in der ACCUM®-Technologie, die einen präzisen Transport von Impfantigenen oder ADCs innerhalb der Zielzellen ermöglicht und ihre Verarbeitung und Aktivitäten unterstützt. Als Folge davon kann eine verbesserte Effizienz und Wirksamkeit gegen schwere Erkrankungen wie Krebs und Infektionskrankheiten erreicht werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Sebastien Plouffe, Präsident, CEO und Director

Tel.: (514) 947-2272

Splouffe@defencetherapeutics.com

www.defencetherapeutics.com

Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die als ‚zukunftsgerichtete Aussagen’ eingestuft werden können. Mit Ausnahme von Angaben über historische Fakten sind alle Aussagen in dieser Mitteilung, die sich auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, deren Eintritt vom Unternehmen erwartet wird, zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt, sind im Allgemeinen – jedoch nicht immer – durch Begriffe wie „erwartet”, „plant”, „antizipiert”, „glaubt”, „beabsichtigt”, „schätzt”, „prognostiziert”, „möglich“ und vergleichbare Ausdrücke oder die Aussage, dass bestimmte Ereignisse oder Zustände eintreten „werden”, „würden”, „könnten” oder „sollten”, gekennzeichnet. Auch wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen, stellen diese Erklärungen keine Garantien für die zukünftige Leistung dar, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Angaben abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten Ergebnissen abweichen, gehören Maßnahmen von Aufsichtsbehörden, Marktpreise und die anhaltende Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten sowie allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftsbedingungen. Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantien für die zukünftige Leistung darstellen und die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Angaben abweichen können. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den Überzeugungen, Schätzungen und Ansichten der Geschäftsleitung des Unternehmens zum Datum, an dem die Aussagen vorgenommen werden. Sofern dies nicht durch die einschlägigen Börsengesetze vorgeschrieben ist, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls Änderungen bei den Überzeugungen, Schätzungen oder Ansichten der Geschäftsleitung oder bei anderen Faktoren eintreten.

 

Weder die kanadische Wertpapierbörse (CSE) noch deren Aufsichtsbehörde (wie dieser Begriff in den Richtlinien der CSE definiert wird) übernehmen eine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung. 

 



19.08.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Defence Therapeutics Inc.
1680 - 200 Burrard St
V6C3L6 Vancouver
Kanada
E-Mail: info@defencetherapeutics.com
Internet: https://defencetherapeutics.com
ISIN: CA24463V1013
WKN: A3CN14
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart; Toronto
EQS News ID: 1970855

 
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