Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen
DGAP-Ad-hoc: Neschen AG / Schlagwort(e): Sonstiges Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen Am 11.12.2020 hat das Amtsgericht Bückeburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Hannover, zum Sachverständigen bestellt. Dieser sollte prüfen, ob wegen des Verkaufs des operativen Geschäftsbetriebes der insolventen Gesellschaft an den Investor Blue Cap AG Schadensersatzansprüche der Masse gegen den Insolvenzverwalter bestehen. Der Sachverständige gelangt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Vergleichsschluss mit Sandton nicht ersichtlich seien und auf Grundlage der vorliegenden Information auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Unternehmen unter Wert verkauft worden sei. Nach Einholung rechtlichen Rats hat der Vorstand am 01.10.2021, 18:00 Uhr, entschieden, mangels hinreichender rechtlicher Erfolgsaussichten nicht gegen die vorläufigen Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen vorzugehen.
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