Benchmark-Indikatoren:
Bei adhoc Nachrichten handelt es sich um Pflichtmitteilungen börsennotierter Unternehmen, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nach Anlass und Inhalt der Nachrichten können diese Einfluss auf die Kursentwicklung haben. Der Newsfeed umfasst eine Vielzahl an Investor-Relations relevanten Themengebieten und empfiehlt sich eine wichtige Informationsquelle vor einer Investmententscheidung.
DE0005021307
Fr., 01.10.2021
Neschen AG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen
Am 11.12.2020 hat das Amtsgericht Bückeburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Hannove [ … ]
Mo., 21.12.2020
Neschen AG
Berlin, 20.12.2020
Neschen AG Bückeburg
WKN: 502130
ISIN: DE0005021307
Ad Hoc Mitteilung:
Amtsgericht Bückeburg bestellt Sachverständigen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Insolvenzverwalter Geiwitz
Mit Beschluss vom 11.12.2020, der dem Vorstand am 19.12.2020, 21:00 Uhr, bekannt gegeben wurde, hat das Amtsgericht Bückeburg auf An [ … ]